China

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Deutschland

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Vatikan

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Afrika

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Spanien

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USA

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Allgemeine Angaben

1. Grundlagen, Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die SOLARWORLD AG hat ihren Konzernabschluss entsprechend § 315a Abs. 1 HGB nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB zu beachtenden handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellt. Alle verpflichtend anzuwendenden Standards und Auslegungen wurden berücksichtigt. Noch nicht verpflichtend in Kraft getretene IFRS werden nicht angewendet.

Der Konzernabschluss wurde in T€ aufgestellt.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren (Nature-Of-Expense-Methode) aufgestellt. Die Bilanz wurde nach Fristigkeit gegliedert.

Hinsichtlich der angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wird auf die nachfolgende Darstellung der Bilanzierungsund Bewertungsgrundsätze verwiesen.

In 2008 erstmals verpflichtend anzuwendende Standards und Interpretationen

Für das Geschäftsjahr 2008 waren erstmals folgende Standards und Interpretationen bzw. wesentliche Änderungen anzuwenden:

  • IFRIC 11 »IFRS 2 – Geschäfte mit eigenen Aktien und Aktien von Konzernunternehmen«
  • IFRIC 14 »IAS 19 – Die Begrenzung eines leistungsorientierten Vermögenswertes, Mindestdotierungsverpflichtungen und ihre Wechselwirkung«

Die SOLARWORLD AG hat keine Instrumente ausgegeben, die in den Anwendungsbereich des IFRIC 11 fallen.

IFRIC 14 gibt Leitlinien zur Bestimmung des Höchstbetrages des Überschusses aus einem leistungsorientierten Plan, der nach IAS 19 »Leistungen an Arbeitnehmer« als Vermögenswert aktiviert werden darf. Aus der Anwendung dieser Interpretation ergaben sich keine Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns im Vergleich zum Vorjahr.

Noch nicht verpflichtend anzuwendende Standards und Interpretationen

Die SOLARWORLD AG hat keine noch nicht verpflichtend anzuwendenden Standards vorzeitig angewendet. Die potentiellen Auswirkungen folgender ab dem 1. Januar 2009 anzuwendenden Standards und Interpretationen schätzen wir nach derzeitigem Kenntnisstand als geringfügig ein:

  • IAS 1 »Darstellung des Abschlusses (überarbeitet)«
  • IFRS 2 »Aktienbasierte Vergütung«
  • IFRS 8 »Geschäftssegmente«
  • IAS 23 »Fremdkapitalkosten (überarbeitet)«
  • IFRIC 13 »Kundenbindungsprogramme«

IAS 1 »Darstellung des Abschlusses (überarbeitet)« verlangt separate Darstellungen für sonstige Eigenkapitalveränderungen und Eigenkapitalveränderungen, die aus Transaktionen mit den Anteilseignern in ihrer Eigenschaft als Eigenkapitalgeber entstehen. Zudem führt der Standard eine Darstellung des Gesamtperiodenerfolgs ein, in der sämtliche erfassten Erfolgsbestandteile entweder in einer einzigen Aufstellung oder in zwei miteinander verbundenen Aufstellungen dargestellt werden. Der Konzern hat diesbe- züglich noch keine finale Entscheidung getroffen.

IFRS 2 »Aktienbasierte Vergütung« wird voraussichtlich keine Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns haben, da keine Sachverhalte absehbar sind, die in den Anwendungsbereich dieser Neuregelung fallen.

Ab dem 1. Januar 2009 ersetzt IFRS 8 IAS 14 »Segmentberichterstattung«. Nach vorläufigen Untersuchungen des Konzerns entsprechen die gemäß IFRS 8 identifizierten Geschäftssegmente im Wesentlichen denjenigen, die gemäß IAS 14 identifiziert wurden.

Der überarbeitete IAS 23 fordert eine Aktivierung von Fremdkapitalkosten, die dem Erwerb, dem Bau oder der Herstellung eines qualifizierten Vermögenswerts direkt zugerechnet werden können. Bisher erfasst die SOLARWORLD AG Fremdkapitalkosten erfolgswirksam in der Periode, in der sie angefallen sind. Die Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns werden derzeit geprüft.

IFRIC 13 findet in Ermangelung von Kundenbindungsprogrammen keine Anwendung auf die SOLARWORLD AG.

Folgende Rechnungslegungsstandards wurden in 2008 oder früher verabschiedet, jedoch bis zum 31. Dezember 2008 noch nicht von der EU in europäisches Recht übernommen:

  • Verbesserungen zu IFRSs (2007)
  • IFRS 1 »Erstmalige Anwendung der IFRS (überarbeitet)«
  • IFRS 3 »Unternehmenszusammenschlüsse (überarbeitet)«
  • IFRIC 12 »Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen«
  • IFRIC 15 »Vereinbarungen über die Errichtung von Immobilien«
  • IFRIC 16 »Absicherung einer Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb«
  • IFRIC 17 »Sachdividenden an Eigentümer«
  • Änderungen an IFRS 1 und IAS 27 »Kosten einer Investition in eine Tochtergesellschaft, eine gemeinsam beherrschte Gesellschaft oder ein assoziiertes Unternehmen«
  • Änderungen an IAS 27 »Konzern- und Einzelabschlüsse«
  • Änderungen an IAS 32 und IAS 1 »Kündbare Finanzinstrumente und Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Liquidation«
  • Änderungen an IAS 39 »Finanzinstrumente – Ansatz und Bewertung: Qualifiziertes Grundgeschäft« sowie IAS 39 »Umgliederung von finanziellen Vermögenswerten: Zeitpunkt des Inkrafttretens und Übergangsvorschriften«

Folgende Inhalte des Sammelstandards zu den Verbesserungen zu IFRSs können grundsätzlich Relevanz für die SOLARWORLD AG entwickeln:

  • IAS 1 »Darstellung des Abschlusses«: In Übereinstimmung mit IAS 39 »Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung« werden als zu Handelszwecken gehalten klassifizierte Vermögenswerte und Schulden in der Bilanz nicht automatisch als kurzfristig klassifiziert. Daraus ergeben sich keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss.
  • IAS 16 »Sachanlagen«: Der Begriff »Nettoveräußerungspreis« wird durch den Ausdruck »beizulegender Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten« ersetzt. Daraus ergeben sich keine Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns.
  • IAS 28 »Anteile an assoziierten Unternehmen«: Ein Anteil an einem assoziierten Unternehmen stellt für Zwecke der Durchführung eines Wertminderungstests einen separaten Vermögenswert dar. Aus diesem Grund werden Wertminderungen dem im Beteiligungsansatz enthaltenen Geschäfts- oder Firmenwert nicht mehr gesondert zugeordnet. Diese Änderung kann sich auf den Konzern auswirken.
  • IAS 36 »Wertminderung von Vermögenswerten«: In Fällen, in denen der beizulegende Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten auf Basis eines Discounted-Cashflow-Modells ermittelt wird, sind zusätzliche Angaben zum Diskontierungssatz erforderlich, entsprechend den Pflichtangaben, wenn ein Discounted-Cashflow-Modell zur Ermittlung des »Nutzungswerts« herangezogen wird. Die erforderlichen Angaben wird der Konzern vornehmen.
  • IAS 10 »Ereignisse nach dem Bilanzstichtag«: Es wird klargestellt, dass nach Ende der Berichtsperiode beschlossene Dividenden keine Verpflichtungen darstellen. Daraus ergeben sich keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss.
  • IAS 39 »Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung«: Derivate können nach der erstmaligen Erfassung aufgrund von veränderten Umständen als »erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet« designiert oder aus dieser Kategorie entfernt werden, weil es sich hierbei nicht um eine Umwidmung im Sinne des IAS 39.50 handelt. In IAS 39.73 wurde der Hinweis auf ein »Segment« in Bezug auf die Feststellung gestrichen, ob ein Instrument die Kriterien eines Sicherungsinstruments erfüllt. Die Verwendung eines neu berechneten Effektivzinssatzes wird vorgeschrieben, wenn ein finanzieller Vermögenswert gemäß IAS 39.50B, 50C oder 50E neu eingestuft wird und das Unternehmen in der Folge seine Schätzungen bezüglich der künftigen Mittelzuflüsse erhöht. Die Änderungen zu IAS 39 »Umgliederung von finanziellen Vermögenswerten: Zeitpunkt des Inkrafttretens und Übergangsvorschriften« beinhalten lediglich Klarstellungen. Aus den Sachverhalten ergeben sich keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss.

Die Änderungen von IFRS 1 sind nicht mehr auf die SOLARWORLD AG anwendbar. Des Weiteren werden IFRIC 12, 15, 16 und 17 keine Anwendung finden.

Die überarbeiteten Standards IFRS 3 und IAS 27 sind erstmals für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Juli 2009 beginnen. IFRS 3 führt Änderungen in der bilanziellen Behandlung von nach dem 1. Juli 2009 stattfindenden Unternehmenszusammenschlüssen ein, die sich auf die Ansatzhöhe des Geschäfts- oder Firmenwerts, auf die Ergebnisse des Berichtszeitraums, in dem ein Unternehmenserwerb erfolgt ist, und auf künftige Ergebnisse auswirken werden. IAS 27 schreibt vor, dass eine Veränderung der Beteiligungshöhe an einem Tochterunternehmen (ohne Verlust der Beherrschung) als Eigenkapitaltransaktion bilanziert wird. Deshalb wird aus einer solchen Transaktion weder ein Geschäfts- oder Firmenwert noch ein Gewinn oder Verlust entstehen. Außerdem werden Vorschriften zur Verteilung von Verlusten auf Mutterunternehmen und Anteile ohne beherrschenden Einfluss und die Bilanzierungsregelungen bei Transaktionen, die zu einem Beherrschungsverlust führen, geändert. Die Änderungen gemäß IFRS 3 und IAS 27 werden sich auf künftige Unternehmenstransaktionen auswirken.

Die Änderungen von IAS 32 und IAS 1 hinsichtlich der kündbaren Finanzinstrumente werden sich nicht auf die Vermögens-, Finanzund Ertragslage des Konzerns auswirken, da der Konzern keine derartigen Instrumente ausgegeben hat.

Die Änderungen des IAS 39 hinsichtlich qualifizierender Grundgeschäfte sind erstmals für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Juli 2009 beginnen. Die Änderung konkretisiert, wie die in IAS 39 enthaltenen Prinzipien zur Abbildung von Sicherungsbeziehungen auf die Designation eines einseitigen Risikos in einem Grundgeschäft sowie auf die Designation von Inflationsrisiken als Grundgeschäft anzuwenden sind. Es wird zudem zulässig sein, lediglich einen Teil der Änderungen des beizulegenden Zeitwerts oder der Cashflow-Schwankungen eines Finanzinstruments als Grundgeschäft zu designieren. Die Auswirkungen auf den Konzernabschluss hängen davon ab, in wieweit der Konzern in Zukunft Sicherungsmaßnahmen durchführt und hierfür Hedge Accounting anwendet.

2. Konsolidierungskreis und rechtliche Konzernstruktur
In den Konzernabschluss werden die SOLARWORLD AG und sämtliche in- und ausländischen Unternehmen einbezogen, bei denen die SOLARWORLD AG unmittelbar oder mittelbar über die Mehrheit der Stimmrechte der Gesellschaft verfügt oder auf andere Weise auf die Tätigkeit einen beherrschenden Einfluss nehmen kann. Die Gesellschaften werden beginnend mit dem Zeitpunkt, ab dem die SOLARWORLD AG die Beherrschung ausüben kann, in den Konzernabschluss einbezogen. Joint Ventures werden nach der Equity- Methode bilanziert.

Am 31. Dezember 2008 gehörten dem SOLARWORLD Konzern folgende Gesellschaften in der hier dargestellten Struktur an:


Die Gesellschaften des Solarworld Konzerns // 2008

1) Konsolidierung at Equity

Die DEUTSCHE SOLAR AG, DEUTSCHE CELL GmbH, SOLARFACTORY GmbH, SUNICON AG sowie SOLARWORLD INNOVATIONS GmbH machen von den Offenlegungs- und Aufstellungserleichterungen des § 264 Abs. 3 HGB Gebrauch.

3. Konsolidierungsgrundsätze
Die in die Konsolidierung einbezogenen Abschlüsse der in- und ausländischen Unternehmen werden für den Konzernabschluss auf einheitliche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden übergeleitet.

Bei der Kapitalkonsolidierung werden die Anschaffungskosten der Beteiligung mit dem auf sie entfallenden Eigenkapital – bewertet mit dem beizulegenden Zeitwert – zum Zeitpunkt des Erwerbs verrechnet.

Ein sich ergebender positiver Unterschiedsbetrag wird den Vermögensgegenständen insoweit zugerechnet, als deren Buchwert vom Zeitwert abweicht.

Ein verbleibender positiver Unterschiedsbetrag wird als Geschäfts- oder Firmenwert behandelt. Ein sich ergebender negativer Unterschiedsbetrag wird ergebniswirksam erfasst.

Aus konzerninternen Transaktionen resultierende Salden, Aufwendungen und Erträge sowie Zwischengewinne werden eliminiert.

4. Währungsumrechnung
Die in ausländischer Währung aufgestellten Jahresabschlüsse der einbezogenen Gesellschaften werden gemäß IAS 21 nach dem Konzept der funktionalen Währungen in Euro (€) umgerechnet. Die funktionale Währung ausländischer Gesellschaften wird durch das primäre Wirtschaftsumfeld bestimmt, in dem sie hauptsächlich Zahlungsmittel erwirtschaften und verwenden. Innerhalb der SOLARWORLD AG entspricht die funktionale Währung grundsätzlich der lokalen Währung mit Ausnahme der SOLARWORLD asia pacific pte ltd., deren funktionale Währung der US-Dollar ist. Zur Umrechnung der Abschlüsse der ausländischen Gesellschaften in die Berichtswährung des Konzerns werden die Vermögenswerte und Schulden mit den Stichtagskursen, die Aufwendungen und Erträge grundsätzlich mit den Jahresdurchschnittskursen umgerechnet.

Aus der Umrechnung resultierende Differenzbeträge werden aufgrund der stichtagsbezogenen Methode erfolgsneutral in eine Umrechnungsrücklage eingestellt.

Folgende Wechselkurse waren für die Währungsumrechnung maßgebend:


      Stichtagskurs   Durchschnittskurs
1 € (EUR) =   2008200720082007
USA USD1,391,471,471,38
Schweden SEK9,449,449,269,26
Südafrika ZAR13,0710,0312,099,68
Korea KRW1.839,00-1788,651)-
1) Durchschnittskurs Oktober – Dezember 2008

5. Wesentliche Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen des Managements
Die Erstellung des Konzernabschlusses unter Beachtung der IFRS erfordert bei einigen Positionen, dass Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen getroffen werden, die sich auf den Ansatz und die Bewertung der Vermögenswerte und Schulden in der Bilanz bzw. auf die Höhe und den Ausweis der Erträge und Aufwendungen in der Gewinn- und Verlustrechnung des Konzerns sowie die Angabe von Eventualvermögen und –schulden auswirken. Durch die mit diesen Annahmen und Schätzungen verbundene Unsicherheit könnten Ergebnisse entstehen, die in zukünftigen Perioden zu erheblichen Anpassungen des Buchwerts der betroffenen Vermögenswerte oder Schulden führen.

Folgende wesentliche Ermessensentscheidungen wurden bei der Anwendung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des Konzerns in 2008 getroffen:

Der SOLARWORLD Konzern hat in 2008 Liefer- und Abnahmeverträge abgeschlossen, die bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise als Lohnfertigung anzusehen sind und daher entsprechend bilanziert wurden.

Erhaltene und geleistete Anzahlungen beinhalten insbesondere Anzahlungen im Zusammenhang mit langfristig geschlossenen Verkaufskontrakten über Siliziumwafer sowie ebenfalls langfristig geschlossenen Einkaufskontrakten über Rohsilizium. Diese Anzahlungen sind vertraglich unverzinslich. Da die Kontrakte jedoch bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise eine Finanzierungskomponente enthalten, werden sie mit dem impliziten oder laufzeitkongruenten Zinssatz aufgezinst.

Die wesentlichsten Annahmen und Schätzungen beziehen sich auf die Beurteilung der Werthaltigkeit des Firmenwertes, die Nutzbarkeit von aktiven latenten Steuern, die konzerneinheitliche Festlegung wirtschaftlicher Nutzungsdauern für Sachanlagen, die Bewertung von Finanzinstrumenten sowie die Bilanzierung und Bewertung von Rückstellungen. Den Annahmen und Schätzungen liegen Prämissen zugrunde, die auf dem jeweils aktuell verfügbaren Kenntnisstand fußen.

Insbesondere werden bezüglich der erwarteten Geschäftsentwicklung die zum Zeitpunkt der Aufstellung des Konzernabschlusses vorliegenden Umstände ebenso wie die als realistisch unterstellte zukünftige Entwicklung des globalen und branchenbezogenen Umfelds zugrunde gelegt.

Die Werthaltigkeitstests des Konzerns in Bezug auf den Firmenwert basieren auf Berechnungen, bei denen die Discounted-Cashflow- Methode angewendet wird. Die Cashflows werden aus dem Finanzplan der nächsten fünf Jahre abgeleitet, wobei Restrukturierungsmaßnahmen, zu denen sich der Konzern noch nicht verpflichtet hat, und noch nicht in Umsetzung befindliche künftige Erweiterungsinvestitionen, die die Ertragskraft der getesteten zahlungsmittelgenerierenden Einheit erhöhen werden, nicht enthalten sind. Der erzielbare Betrag ist stark abhängig von dem im Rahmen der Discounted-Cashflow–Methode verwendeten Diskontierungssatz sowie von den erwarteten künftigen Mittelzuflüssen und der für Zwecke der Extrapolation verwendeten Wachstumsrate. Die Grundannahmen zur Bestimmung des erzielbaren Betrags für die zahlungsmittelgenerierende Einheit werden in der Tz. 7 genauer erläutert.

Latente Steueransprüche werden für alle nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträge in dem Maße erfasst, in dem es wahrscheinlich ist, dass hierfür zu versteuerndes Einkommen verfügbar sein wird, so dass die Verlustvorträge tatsächlich genutzt werden können. Bei der Ermittlung der Höhe der latenten Steueransprüche, die aktiviert werden können, sind wesentliche Annahmen und Schätzungen des Managements bezüglich des erwarteten Eintrittszeitpunkts und der Höhe des künftig zu versteuernden Einkommens sowie der zukünftigen Steuerplanungsstrategien erforderlich. Weitere Informationen hierzu sind in Tz. 32 enthalten.

Sofern der beizulegende Zeitwert von in der Bilanz erfassten finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten nicht mithilfe von Daten eines aktiven Markts bestimmt werden kann, wird er unter Verwendung von Bewertungsverfahren einschließlich der Discounted–Cashflow-Methode ermittelt. Die in das Modell eingehenden Größen stützen sich, soweit möglich, auf beobachtbare Marktdaten. Ist dies nicht möglich, stellt die Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte in gewissem Maße eine Ermessensentscheidung dar. Die Ermessensentscheidungen betreffen Parameter wie Liquiditätsrisiko, Kreditrisiko und Volatilität. Änderungen der Annahmen bezüglich dieser Faktoren könnten sich auf den erfassten beizulegenden Zeitwert der Finanzinstrumente auswirken. Für weitere Erläuterungen wird auf Tz. 46 verwiesen.

Der Aufwand aus leistungsorientierten Plänen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses sowie der Barwert der Pensionsverpflichtung wird anhand von versicherungsmathematischen Berechnungen ermittelt. Die versicherungsmathematische Bewertung erfolgt auf der Grundlage von Annahmen zu Abzinsungssätzen, künftigen Lohn- und Gehaltssteigerungen, Sterblichkeit und den künftigen Rentensteigerungen. Alle Annahmen werden zu jedem Abschlussstichtag überprüft. Bei der Ermittlung des angemessenen Diskontierungssatzes orientiert sich das Management an den Zinssätzen von Unternehmensanleihen mit AAA- oder AA-Rating. Die Sterberate basiert auf öffentlich zugänglichen Sterbetafeln. Künftige Lohn- und Gehalts- sowie Rentensteigerungen basieren auf erwarteten künftigen Inflationsraten. Weitere Details zu den verwendeten Annahmen werden in Tz. 19 und 52 erläutert.

Hinsichtlich der konkreten Ausprägung getroffener Annahmen im Zusammenhang mit der Ermittlung weiterer Rückstellungen wird auf die Tz. 20 und 52 verwiesen.


Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

6. Ausweisänderungen
In der Gewinn- und Verlustrechnung wird innerhalb des Finanzergebnisses eine zusätzliche Position »Sonstiges Finanzergebnis« separat ausgewiesen, in der das Nettoergebnis aus designiert als zum beizulegenden Zeitwert bewerteten sowie zu Handelszwecken gehaltenen finanziellen Vermögenswerten enthalten ist. Im Vorjahr war dieses Ergebnis Bestandteil der Zins- und anderen Finanzerträge.

In der Bilanz werden die im Vorjahr separat ausgewiesenen Rechnungsabgrenzungsposten in der Position »IV. Übrige Forderungen und Vermögenswerte« sowie » V. Übrige kurzfristige Schulden« zusammengefasst.

7. Immaterielle Vermögenswerte
Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögenswerte werden zu Anschaffungskosten aktiviert und mit Ausnahme der Firmenwerte jeweils planmäßig linear über eine Nutzungsdauer von vier bis 15 Jahren abgeschrieben. Bei der Erstellung immaterieller Vermögenswerte anfallende Forschungsaufwendungen werden sofort als Aufwand verrechnet. In gleicher Weise wird mit den Entwicklungsaufwendungen verfahren, da Forschung und Entwicklung iterativ miteinander vernetzt sind und daher eine verlässliche Trennbarkeit nicht gegeben ist. Dauerhafte Wertminderungen werden durch außerplanmäßige Abschreibungen berücksichtigt.

Firmenwerte, auch solche aus der Kapitalkonsolidierung, werden gemäß den Regelungen der IFRS 3 sowie IAS 36 und 38 einem jährlichen Werthaltigkeitstest (Impairment-Test) unterzogen. Wie auch schon in den Vorjahren hat der Impairment-Test zum 31. Dezember 2008 erneut ergeben, dass die Werthaltigkeit der ausgewiesenen Firmenwerte gegeben ist.

Für Zwecke des Impairment-Tests wurden die Buchwerte der Firmenwerte der betroffenen zahlungsmittelgenerierenden Einheit (Cash Generating Unit, CGU) »Wafer-Produktion« zugeordnet.

Vor und mangels Abwertung auch nach Durchführung des Werthaltigkeitstests betrug bzw. beträgt der Buchwert des der CGU »Wafer-Produktion« zugeordneten Firmenwerts T€ 29.587 (i. Vj. T€ 29.587).

Die erzielbaren Beträge wurden als beizulegender Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten bestimmt. Die Ermittlung erfolgte mittels Discounted-Cashflow-Verfahren. Zur Bestimmung des erzielbaren Betrages wurden die Cashflow-Prognosen herangezogen, die auf den neuesten, vom Management genehmigten Planungen beruhen. Die Prognosen ihrerseits basieren auf den nachfolgend genannten grundlegenden Annahmen. Als grundlegende Annahmen werden jene Annahmen bezeichnet, in Bezug auf deren Veränderung der erzielbare Betrag der CGU die höchste Sensitivität aufweist.

Hinsichtlich der CGU »Wafer-Produktion« basieren die Prognosen auf den folgenden grundlegenden Annahmen:
Kurz- und mittelfristig sinkende Rohstoffpreise (Silizium); Grundlage dieser Annahme sind die abgeschlossenen Langfristverträge mit Siliziumproduzenten.
Anstieg der Absatzmengen bis auf mindestens 1.000 MW in 2011; Grundlage dieser Annahme ist der derzeitige Ausbau der Kapazitäten an den Standorten in Deutschland und den USA sowie die Markterwartungen bzw. bereits bestehende Lieferverträge.
Jährlicher Rückgang der Absatzmarktpreise im hohen einstelligen Prozentbereich; Grundlage dieser Annahme sind einschlägige Marktstudien Dritter.

Die Cashflow-Prognosen für die CGU »Wafer-Produktion« wurden aus den detaillierten Planungsrechnungen der Gesellschaft für einen Zeitraum von fünf Jahren abgeleitet. Für den darüber hinaus gehenden Zeitraum wurde basierend auf dem letzten Detailprognosejahr eine Extrapolation vorgenommen. Hierbei wurde eine Wachstumsrate von 2,5% (i. Vj. 3%) gemäß den langfristigen Wachstumsannahmen externer Studien für die SOLARWORLD AG unterstellt.

Zur Berechnung des erzielbaren Betrages wurden die zukünftigen Cashflows der CGU »Wafer-Produktion« mit einem risikoadjustierten Diskontierungszinssatz nach Steuern von rund 9,4% (i. Vj. 9,3%) abgezinst. Dieser Zinssatz wird gestützt von externen Analysten der SOLARWORLD AG.

8. Sachanlagen
Die Bewertung der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige, nutzungsbedingte Abschreibungen. Die Herstellungskosten umfassen alle direkt dem Herstellungsprozess zurechenbaren Einzelkosten sowie angemessene Teile der notwendigen Material- und Fertigungsgemeinkosten. Des Weiteren gehören zu den Herstellungskosten die fertigungsbedingten Abschreibungen sowie die fertigungsbezogenen anteiligen Kosten für die betriebliche Altersversorgung und die freiwilligen sozialen Leistungen des Unternehmens. Kosten der Verwaltung werden berücksichtigt, sofern sie der Herstellung zugerechnet werden können. Die Anschaffungs- und Herstellungskosten beinhalten zudem neben dem Kaufpreis nach Abzug von Rabatten, Boni und Skonti alle direkt zurechenbaren Kosten, die anfallen, um den Vermögenswert zu dem Standort und in den erforderlichen, vom Management beabsichtigten betriebsbereiten Zustand zu bringen. Fremdkapitalkosten werden nicht aktiviert.

Hinsichtlich der in diesem Zusammenhang aktivierten Eigenleistungen wird auf Tz. 24 verwiesen.

Für Gebäude werden Nutzungsdauern zwischen 15 und 45 Jahren zugrunde gelegt, Bauten und Einbauten auf fremden Grundstücken werden entsprechend der Laufzeit der Mietverträge bzw. einer niedrigeren Nutzungsdauer abgeschrieben. Als Nutzungsdauer von technischen Anlagen und Maschinen werden überwiegend bis zu zehn Jahre angesetzt. Betriebs- und Geschäftsausstattung wird bei normaler Beanspruchung über drei bis fünf Jahre abgeschrieben.

Geleaste Sachanlagen, die im wirtschaftlichen Eigentum stehen, bei denen der Leasingnehmer also im Wesentlichen alle mit dem Leasinggegenstand verbundenen Chancen und Risiken trägt, werden entsprechend IAS 17 zu Marktwerten bilanziert, soweit die Barwerte der Leasingzahlungen nicht niedriger sind. Die Abschreibungskosten und Nutzungsdauern entsprechen denen vergleichbarer, erworbener Vermögensgegenstände.

Immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen werden gemäß IAS 36 zum Bilanzstichtag außerplanmäßig abgeschrieben, wenn eine Indikation für eine Wertminderung vorliegt und nach dem dann durchgeführten Werthaltigkeitstest der erzielbare Betrag des Vermögensgegenstandes unter den Buchwert gesunken ist. Bei Vermögenswerten, die einer firmenwerttragenden CGU zuzurechnen sind, wird der Werthaltigkeitstest unabhängig von einer Indikation jährlich durchgeführt. Insoweit wird auf Tz. 7 verwiesen. Für die anderen wesentlichen Vermögenswerte ergaben sich im Geschäftsjahr keine Wertminderungshinweise.

9. At Equity bewertete Anteile
Die nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligungen werden in der Bilanz zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung der nach dem Erwerb eingetretenen Änderungen des Anteils des Konzerns am Reinvermögen der Beteiligung, der beim Erwerb aufgedeckten stillen Reserven und Lasten sowie der anteiligen nicht realisierten Zwischenergebnisse aus Transaktionen an die Beteiligungsgesellschaft erfasst. Der mit der Beteiligung verbundene Geschäfts- oder Firmenwert ist im Buchwert des Anteils enthalten und wird weder planmäßig abgeschrieben noch einem gesonderten Wertminderungstest unterzogen.

Die Gewinn- und Verlustrechnung enthält den Anteil des Konzerns am Erfolg der Beteiligung inklusive der Effekte aus der Fortschreibung der aufgedeckten stillen Reserven und Lasten. Hierbei handelt es sich um den den Anteilseignern der Beteiligung zurechenbaren Gewinn und somit um den Gewinn nach Steuern und Minderheitsanteilen an den Tochterunternehmen der Beteiligung. Unmittelbar im Eigenkapital der Beteiligung ausgewiesene Änderungen werden vom Konzern in Höhe seines Anteils erfasst und ggf. in der Eigenkapitalveränderungsrechnung dargestellt. Nicht realisierte Zwischenergebnisse aus Transaktionen von der Beteiligung an den Konzern werden entsprechend dem Anteil an der Beteiligung eliminiert.

Die Abschlüsse der Beteiligungen werden zum gleichen Bilanzstichtag aufgestellt wie der Abschluss des Mutterunternehmens. Soweit erforderlich, werden Anpassungen an konzerneinheitliche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden vorgenommen.

Nach Anwendung der Equity-Methode ermittelt der Konzern, ob es erforderlich ist, einen zusätzlichen Wertminderungsaufwand für die Anteile des Konzerns zu erfassen. Der Konzern ermittelt an jedem Bilanzstichtag, ob objektive Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Anteil an einer Beteiligung wertgemindert sein könnte. Ist dies der Fall, so wird die Differenz zwischen dem erzielbaren Betrag des Anteils an der Beteiligung und dem Buchwert des Anteils als Wertminderungsaufwand erfolgswirksam erfasst.

10. Vorräte
Unter den Vorräten sind die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, unfertige und fertige eigene Erzeugnisse, Handelswaren sowie geleistete Anzahlungen auf Vorräte ausgewiesen. Der Ansatz der erworbenen Vorratsgegenstände erfolgt zu Anschaffungskosten, die in Abhängigkeit von der Art der Vorratsgegenstände zum Teil auf Basis von Durchschnittskosten und zum Teil nach der First-in-First-out- (FiFo-)Methode ermittelt werden. Der Ansatz der selbst erstellten Vorratsgegenstände erfolgt zu Herstellungskosten. Die Herstellungskosten enthalten neben den Einzelkosten angemessene Teile der notwendigen Material- und Fertigungsgemeinkosten, basierend auf einer normalen Kapazitätsauslastung der Produktionsanlagen. Zudem beinhalten sie fertigungsbedingte Abschreibungen, die direkt dem Herstellungsprozess zugeordnet werden können sowie, soweit fertigungsbezogen, die anteiligen Kosten für die betriebliche Altersversorgung und für freiwillige soziale Leistungen des Unternehmens. Kosten der Verwaltung werden berücksichtigt, soweit sie der Produktion zuzurechnen sind. Finanzierungskosten werden nicht berücksichtigt.

Die Bewertung zum Bilanzstichtag erfolgt zum jeweils niedrigeren Betrag aus Anschaffungs/Herstellungskosten einerseits und realisierbarem Nettoveräußerungspreis andererseits. Letzterer ist der geschätzte, im normalen Geschäftsgang erzielbare Verkaufserlös des Endproduktes abzüglich der geschätzten Kosten bis zur Fertigstellung und der geschätzten notwendigen Vertriebskosten. Aufgrund der Produktionsgegebenheiten von Unternehmen und Branche werden in der Bilanz fertige Erzeugnisse mit Handels- waren zusammengefasst.

Die unter den Vorräten ausgewiesenen geleisteten Anzahlungen wurden teilweise in US-Dollar geleistet. Da es sich hierbei gemäß IAS 21.16 nicht um monetäre Posten handelt, erfolgte eine Bewertung mit dem historischen, bei Verausgabung gegebenen Kurs. Da die geleisteten Zahlungen vertraglich unverzinslich sind, dem Sachverhalt jedoch implizit eine Finanzierungstransaktion zugrunde liegt, erfolgte eine Aufzinsung mit dem fristenkongruenten oder impliziten Zinssatz.

11. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Die Bilanzierung der Kundenforderungen erfolgt zum Nennwert. Bestehen an der Einbringlichkeit der Forderungen Zweifel, werden die Kundenforderungen mit dem niedrigeren realisierbaren Betrag angesetzt. Wertberichtigungen werden teilweise unter Verwendung eines Wertberichtigungskontos vorgenommen. In Fremdwährung valutierende Forderungen werden zum Mittelkurs aus Geld- und Briefkurs am Bilanzstichtag bewertet. Die Entscheidung, ob die Wertberichtigung über ein Wertberichtigungskonto erfolgt oder direkt den Buchwert mindert, hängt von der Wahrscheinlichkeit des erwarteten Forderungsausfalls ab.

Die Bilanzierung von Forderungen aus Auftragsfertigungen ist nach der Percentage-of-Completion-Methode gemäß IAS 11 vorgenommen worden.

Wir verweisen auf unsere Angaben unter Tz. 22 (Ertrags- und Aufwandsrealisierung).

12. Übrige Forderungen und Vermögenswerte
Übrige Forderungen und sonstige Vermögenswerte werden grundsätzlich mit dem Nennwert bilanziert. Erkennbare Einzelrisiken und allgemeine Kreditrisiken sind durch entsprechende Wertkorrekturen berücksichtigt.

13. Sonstige finanzielle Vermögenswerte
Die sonstigen finanziellen Vermögenswerte enthalten im Wesentlichen Wertpapiere. Diese werden entweder als finanzielle Vermögenswerte, die »erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet« werden, als »bis zur Endfälligkeit gehaltene Finanzinvestitionen «, als »zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte« oder als »Kredite und Forderungen« kategorisiert. Beim erstmaligen Ansatz werden diese zu ihrem beizulegenden Zeitwert zuzüglich der Transaktionskosten bewertet. Davon ausgenommen sind finanzielle Vermögenswerte, die als »erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet« kategorisiert wurden. Hier erfolgt der Erstansatz zum beizulegenden Zeitwert, ohne Berücksichtigung von Transaktionskosten.

Zum Bilanzstichtag bestehen keine Wertpapiere, die als »bis zu Endfälligkeit gehaltene Finanzinvestitionen« kategorisiert wurden.

Wertpapiere werden als »erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet« kategorisiert, wenn sie entweder als solche designiert oder »zu Handelszwecken gehalten« werden.

Sie werden als »zu Handelszwecken gehalten« klassifiziert, wenn sie mit der Absicht erworben wurden, sie kurzfristig wieder zu verkaufen.

Sie werden designiert als »erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet«, wenn sie Teil eines Portfolios sind, das auf Grundlage der beizulegenden Zeitwerte beurteilt und gesteuert wird. Der Erwerb und Verkauf von Wertpapieren erfolgt unter dem Aspekt des ertragsoptimierten Liquiditätsmanagements und wird im Wesentlichen zentral durch die SOLARWORLD AG gesteuert.

»Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete« finanzielle Vermögenswerte werden mit den beizulegenden Zeitwerten angesetzt. Jeder aus der Bewertung resultierende Gewinn oder Verlust wird erfolgswirksam erfasst. Der erfasste Nettogewinn oder -verlust schließt etwaige Dividenden und Zinsen des finanziellen Vermögenswertes mit ein.

Wertpapiere, die als »zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte« klassifiziert wurden, werden zum beizulegenden Zeitwert bilanziert. Jeder aus der Bewertung resultierende Gewinn oder Verlust wird erfolgsneutral in der IAS 39 Rücklage erfasst.

Die angesetzten beizulegenden Zeitwerte entsprechen in der Regel den Marktpreisen der finanziellen Vermögenswerte. Sofern diese nicht verfügbar sind, werden sie unter Anwendung von Bewertungsmodellen berechnet, die auf Discounted-Cashflow-Analysen und beobachtbaren aktuellen Marktparametern basieren. Sind entsprechende Markparameter nicht verfügbar, werden die beizulegenden Zeitwerte unter Würdigung indikativer Bewertungen und sonstiger verfügbarer Informationen ermittelt.

Wertpapiere, die als »Kredite und Forderungen« klassifiziert wurden, werden nach der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten abzüglich etwaiger Wertminderungen bewertet.

Die SOLARWORLD AG hat unter Beachtung von IFRIC 14 und IAS 19 unter den sonstigen finanziellen Vermögenswerten Rückdeckungsversicherungen aktiviert, die der Insolvenzsicherung der Altersteilzeitverpflichtungen dienen. Der Wertansatz erfolgte auf Basis der Angaben der Versicherungsgesellschaft zum Aktivwert und in Höhe des Betrages, zu dem der Versicherungswert die Altersteilzeitverbindlichkeiten übersteigt (Planvermögensüberschuss).

14. Flüssige Mittel
Die flüssigen Mittel beinhalten Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente in Form von Geldkonten und kurzfristigen Geldanlagen bei Kreditinstituten, die beim Zugang eine Restlaufzeit von bis zu drei Monaten haben. Sie werden als »Kredite und Forderungen« klassifiziert und nach der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten abzüglich etwaiger Wertminderungen bewertet.

15. Zur Veräusserung bestimmte Vermögenswerte und Schulden sowie nicht fortgeführte Aktivitäten
Als zur Veräußerung bestimmte Vermögenswerte werden einzelne langfristige Vermögenswerte, Gruppen von Vermögenswerten oder Vermögenswerte nicht fortgeführter Unternehmensbereiche ausgewiesen, deren Buchwerte überwiegend durch ein Veräußerungsgeschäft und nicht durch fortgesetzte Nutzung realisiert werden und im übrigen die in IFRS 5 definierten Kriterien erfüllen. Diese Vermögenswerte werden nicht mehr planmäßig abgeschrieben. Wertminderungen werden für diese Vermögenswerte grundsätzlich nur dann erfasst, wenn der beizulegende Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten unterhalb des Buchwertes liegt. Im Fall einer späteren Erhöhung des beizulegenden Zeitwertes abzüglich Veräußerungskosten ist die zuvor erfasste Wertminderung rückgängig zu machen. Die Zuschreibung ist auf die zuvor für die betreffenden Vermögenswerte erfassten Wertminderungen begrenzt.

Unter der Position »Zur Veräußerung bestimmte Schulden« werden Schulden ausgewiesen, die Bestandteile einer nicht fortgeführten Aktivität darstellen.

Aufwendungen und Erträge aus der Geschäftstätigkeit nicht fortgeführter Aktivitäten werden ebenso wie Gewinne und Verluste aus deren Bewertung mit dem beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten als Ergebnis aus nicht fortgeführten Aktivitäten ausgewiesen. Gewinne und Verluste aus der Veräußerung der nicht fortgeführten Aktivitäten werden ebenfalls unter dieser Position ausgewiesen.

16. Finanzschulden
Finanzielle Verbindlichkeiten werden bei ihrem erstmaligen Ansatz mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet. Die dem Erwerb direkt zurechenbaren Transaktionskosten werden bei allen Verbindlichkeiten, die in der Folge nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, ebenfalls angesetzt.

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige originäre finanzielle Verbindlichkeiten werden grundsätzlich nach der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet.

Vom Konzern ausgereichte Finanzgarantien werden bei erstmaliger Erfassung als Verbindlichkeit zum beizulegenden Zeitwert angesetzt, abzüglich der mit der Ausreichung der Garantie direkt verbundenen Transaktionskosten. Anschließend erfolgt die Bewertung der Verbindlichkeit mit der bestmöglichen Schätzung der zur Erfüllung der gegenwärtigen Verpflichtung zum Bilanzstichtag erforderlichen Aufwendungen oder dem höheren angesetzten Betrag abzüglich der kumulierten Amortisationen.

17. Derivative Finanzinstrumente und Hedging
Nicht in eine wirksame Sicherungsbeziehung gemäß IAS 39 eingebundene derivative Finanzinstrumente werden als »zu Handelszwecken gehalten« kategorisiert und damit erfolgswirksam mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet.

Der SOLARWORLD Konzern setzt derivative Finanzinstrumente zur Absicherung der aus operativen Tätigkeiten, Finanztransaktionen und Investitionen resultierenden Zins- und Währungsrisiken ein.

Die derivativen Finanzinstrumente werden bei ihrer erstmaligen Erfassung sowie in der Folgebewertung mit dem beizulegenden Zeitwert angesetzt. Die angesetzten beizulegenden Zeitwerte gehandelter derivativer Finanzinstrumente entsprechen den Marktpreisen. Nicht gehandelte derivative Finanzinstrumente werden unter Anwendung anerkannter Bewertungsmodelle basierend auf Discounted-Cashflow-Analysen und unter Rückgriff auf aktuelle Marktparameter berechnet.

Der SOLARWORLD Konzern wendet Vorschriften zu Sicherungsmaßnahmen gemäß IAS 39 (Hedge Accounting) zur Sicherung von zukünftigen Zahlungsströmen (Cashflow Hedges) an.

Für die Erfassung der Veränderung der beizulegenden Zeitwerte – erfolgswirksame Erfassung in der Gewinn- und Verlustrechnung oder erfolgsneutrale Erfassung im Eigenkapital – ist entscheidend, ob das derivative Finanzinstrument in eine wirksame Sicherungsbeziehung gemäß IAS 39 eingebunden ist oder nicht. Liegt kein Hedge Accounting vor, werden die Veränderungen der beizulegenden Zeitwerte der derivativen Finanzinstrumente sofort erfolgswirksam erfasst. Besteht hingegen eine wirksame Sicherungsbeziehung gemäß IAS 39, wird der Sicherungszusammenhang als solcher bilanziert.

Zu Beginn der Sicherungsbeziehung wird die Beziehung zwischen Grund- und Sicherungsgeschäft einschließlich der Risikomanagementziele dokumentiert. Des Weiteren wird bei Eingehen der Sicherungsbeziehung als auch in deren Verlauf regelmäßig dokumentiert, ob das designierte Sicherungsinstrument hinsichtlich der Kompensation der Änderung der Cashflows des Grundgeschäfts im hohen Maße effektiv ist.

Der effektive Teil der Änderung des beizulegenden Zeitwertes eines Derivates oder eines originären Finanzinstruments, das im Rahmen eines Cashflow Hedges als Sicherungsinstrument designiert worden ist, wird im Eigenkapital erfasst. Der auf den ineffektiven Teil entfallende Gewinn oder Verlust wird sofort erfolgswirksam in den »sonstigen betrieblichen Erträgen« oder »sonstigen betrieblichen Aufwendungen« ausgewiesen.

Im Eigenkapital erfasste Beträge werden in der Periode in die Gewinn- und Verlustrechnung überführt, in der auch das Grundgeschäft des Cashflow Hedges ergebniswirksam wird. Der Ausweis in der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt in demselben Posten, in dem auch das Grundgeschäft ausgewiesen wird. Führt jedoch eine abgesicherte erwartete Transaktion zur Erfassung eines nicht finanziellen Vermögenswertes oder einer nicht finanziellen Schuld, werden die zuvor im Eigenkapital erfassten Gewinne und Verluste aus dem Eigenkapital ausgebucht und bei der erstmaligen Ermittlung der Anschaffungskosten des Vermögenswertes oder der Schuld berücksichtigt.

Die bilanzielle Abbildung der Sicherungsbeziehung endet, wenn die Sicherungsbeziehung aufgelöst, das Sicherungsinstrument ausläuft, veräußert, beendet oder ausgeübt wird oder sich nicht mehr für Sicherungszwecke eignet. Der vollständige zu diesem Zeitpunkt im Eigenkapital erfasste Gewinn oder Verlust verbleibt im Eigenkapital und wird erst dann erfolgswirksam vereinnahmt, wenn die erwartete Transaktion ebenfalls in der Gewinn- und Verlustrechnung abgebildet wird. Wird mit dem Eintritt der erwarteten Transaktion nicht mehr gerechnet, wird der gesamte im Eigenkapital erfasste Erfolg sofort in die Gewinn- und Verlustrechnung überführt.

18. Abgegrenzte Investitionszuwendungen
Die vereinnahmten Investitionszuwendungen werden in Anwendung von IAS 20 abgegrenzt und über die Nutzungsdauer der betreffenden Anlagegegenstände ertragswirksam aufgelöst. Somit wird dieser Posten über die Perioden der Nutzungsdauer der bezuschussten Sachanlagen verteilt und erhöht die Vorsteuerergebnisse zukünftiger Geschäftsjahre sukzessive. Dieser Ergebniserhöhung stehen Abschreibungsaufwendungen in entsprechender Höhe gegenüber, die somit im Saldo neutralisiert werden. Zusätzlich werden sich steuerliche Effekte ergeben, wobei die ergebniserhöhende Auflösung der abgegrenzten Investitionszuwendungen insoweit ertragsteuerfrei erfolgt, als diese aus der Vereinnahmung steuerfreier Investitionszulagen resultieren.

Ebenfalls unter IAS 20 subsumiert werden Einnahmen aus Steuergutschriften für getätigte Investitionen (Investment Tax Credits). 171 Ansprüche auf Steuergutschriften werden bilanziert, sofern eine angemessene Sicherheit dafür besteht, dass die wesentlichen Voraussetzungen für den Erhalt erfüllt werden und die Erteilung erfolgt. Die Bewertung der Ansprüche erfolgt mit dem Barwert.

19. Altersversorgung
Die betriebliche Altersversorgung im Konzern erfolgt überwiegend beitragsorientiert (Defined Contribution Plans). Hierbei zahlt das Unternehmen aufgrund gesetzlicher oder vertraglicher Verpflichtungen oder auf freiwilliger Basis Beiträge an staatliche und private Rentenversicherungsträger. Mit Zahlung der Beiträge bestehen für das Unternehmen keine weiteren Leistungsverpflichtungen. Die jährlichen Beiträge sind als Personalaufwand ausgewiesen.

In einem Fall besteht ein leistungsorientierter Altersversogungsplan (Defined Benefit Plan). Die Bewertung der Pensionsrückstellungen erfolgt nach dem in IAS 19 vorgeschriebenen versicherungsmathematischen Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected-Unit-Credit- Methode) für leistungsorientierte Altersversorgungspläne. Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste werden als Aufwand oder Ertrag erfasst, wenn der Saldo der kumulierten, nicht erfassten versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste 10% der Verpflichtung zu diesem Zeitpunkt übersteigt.

Der in den Pensionsaufwendungen enthaltene Zinsanteil wird im Finanzergebnis gezeigt.

20. Sonstige Rückstellungen
Sonstige Rückstellungen werden gebildet, soweit eine Verpflichtung gegenüber Dritten besteht, die künftig wahrscheinlich zu einem Vermögensabfluss führt und sich diese Vermögensbelastung verlässlich abschätzen lässt. Die Bewertung der Rückstellungen erfolgt mit der bestmöglichen Schätzung des Verpflichtungsumfangs. Rückstellungen für Verpflichtungen, die voraussichtlich nicht im Folgejahr zu einer Belastung führen, werden in Höhe des Barwertes des erwarteten Vermögensabflusses erfasst.

Muss die Rückstellungsbildung unterbleiben, weil eines der Kriterien nicht erfüllt ist, ohne dass die Wahrscheinlichkeit einer Inanspruchnahme ganz entfernt (remote) ist, wird über die entsprechenden Verpflichtungen als Eventualschulden berichtet.

21. Übrige Schulden
Die unter den übrigen Schulden ausgewiesenen abgegrenzten Schulden werden für erhaltene Dienstleistungen und Waren erfasst, für die die formalen Voraussetzungen für die Zahlung noch nicht erfüllt sind. Für diese Schulden ist der künftige Vermögensabfluss dem Grunde nach sicher und unterliegt der Höhe nach nur unwesentlichen Unsicherheiten. Die Bewertung erfolgt mit der bestmöglichen Schätzung des Verpflichtungsumfangs.

Die unter den übrigen Schulden ausgewiesenen erhaltenen Anzahlungen lauten teilweise auf US-Dollar. Da es sich hierbei nicht um monetäre Posten im Sinne von IAS 21.16 handelt, erfolgte eine Bewertung mit dem historischen, bei Vereinnahmung gegebenen Kurs. Da den langfristigen Kontrakten implizit eine Finanzierungskomponente zugrunde liegt, die erhaltenen Anzahlungen jedoch vertraglich unverzinslich sind, wurden sie mit dem laufzeitkongruenten oder impliziten Zinssatz aufgezinst.

22. Ertrags- und Aufwandsrealisierung
Umsatzerlöse aus dem Verkauf von Waren oder Erzeugnissen werden mit Übergang der signifikanten Risiken und Chancen erfasst, wenn, wie regelmäßig der Fall, auch die übrigen Voraussetzungen (keine fortgesetzte Involvierung, verlässliche Bestimmbarkeit der Erlöshöhe und ausreichende Wahrscheinlichkeit des Zuflusses) gegeben sind.

Die Umsatzerlöse aus dem Projektgeschäft werden nach der Percentage-of-Completion-Methode gemäß IAS 11 erfasst. Dabei wird eine anteilige Gewinnrealisierung entsprechend dem Fertigstellungsgrad vorgenommen, wenn eine Ermittlung des Fertigstellungsgrades, der Gesamtkosten und der Gesamterlöse der jeweiligen Aufträge im Sinne von IAS 11 zuverlässig möglich ist. Der Fertigstellungsgrad der einzelnen Projekte wird grundsätzlich nach dem Cost-to-Cost-Verfahren gemäß IAS 11.30a ermittelt. Unter den genannten Voraussetzungen werden entsprechend dem Fertigstellungsgrad anteilig die Gesamtprojekterlöse realisiert. Die Auftragskosten umfassen die dem Auftrag direkt zurechenbaren Kosten und Teile der Gemeinkosten. Fremdkapitalkosten werden nicht aktiviert.

Aufwandszuschüsse werden periodengerecht entsprechend dem Anfall der Aufwendungen ertragswirksam erfasst.

Betriebliche Aufwendungen werden mit Inanspruchnahme der Leistung bzw. zum Zeitpunkt ihrer Verursachung ergebniswirksam. Rückstellungen für Gewährleistung werden zum Zeitpunkt der Realisierung der entsprechenden Umsatzerlöse gebildet. Zinserträge und Zinsaufwendungen werden periodengerecht abgegrenzt.


Erläuterungen zu einzelnen Posten der Gewinn- und Verlustrechnung

23. Umsatzerlöse
Die Umsätze und ihre Aufteilung auf Unternehmensbereiche und Regionen sind aus der Segmentberichterstattung (Tz. 36) in diesem Konzernanhang ersichtlich. Die Konzernumsätze betreffen die folgenden Produkte und Leistungen:


in T€20082007
Modul- und Bausatzverkauf (Eigen- und Fremdproduktion)653.882489.147
Projekterlöse11.18731.388
Zellen32.17826.844
Wafer203.064142.209
  900.311689.588

Die Projekterlöse resultieren im Wesentlichen aus der Errichtung von Großsolaranlagen.

Zum Bilanzstichtag sind in den Projekterlösen neben schlussgerechneten Projekten noch laufende Projekte enthalten, deren Umsatzerlöse nach der Percentage-of-Completion-Methode gemäß IAS 11 periodisch abgegrenzt werden. Der Betrag dieser Umsätze beläuft sich zum Stichtag auf T€ 2.944 (i. Vj. T€ 3.549).

24. Aktivierte Eigenleistungen
Die aktivierten Eigenleistungen betreffen zum Einen die Errichtung von Photovoltaikanlagen, die von der zum Konsolidierungskreis gehörenden go!sun GmbH & co. kg und der SOLAR FACTORY GmbH betrieben werden.

Des Weiteren enthält diese Position Eigenleistungen im Zusammenhang mit der Versetzung neuer Produktionsanlagen in einen betriebsbereiten Zustand.

25. Sonstige betriebliche Erträge


in T€20082007
Kursgewinne10.7184.116
Auflösung der abgegrenzten Investitionszuwendungen10.2108.009
Ertrag aus sonstigen Aufwandszuschüssen6.60827.615
Erträge aus sonstigen Lieferungen und Leistungen2.3662.034
Ertrag aus Aufwandszuschüssen für Forschung und Entwicklung2.3533.678
Auflösung von Rückstellungen348495
Gewinn aus Anlagenabgängen1384.046
Übrige sonstige betriebliche Erträge4.1007.260
  36.84157.253

Der Ertrag aus sonstigen Aufwandszuschüssen resultiert aus einer Vereinbarung zwischen der SOLARWORLD industries deutschland GmbH (swid) und der Shell Gruppe, nach der der SWID Zuschüsse für Aufwendungen aus antizipierter Unterauslastung, erforderliche Umstrukturierungsmaßnahmen und für den Bezug von Silizium gewährt wurden.

Die vereinnahmten Zuschüsse für Forschung und Entwicklung sind mit einer Reihe von Auflagen verbunden. Diese können wir nach jetzigem Kenntnisstand vollständig erfüllen, sodass mit keinen Rückzahlungen zu rechnen ist.

Die Kursgewinne enthalten im Wesentlichen Gewinne aus Kursveränderungen zwischen Entstehungs- und Zahlungszeitpunkt von Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten sowie Kursgewinne aus der Bewertung zum Stichtagskurs. Entsprechende Kursverluste werden unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen.

26. Materialaufwand


in T€20082007
Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren395.540316.184
Aufwendungen für bezogene Leistungen58.52017.470
  454.060333.654

27. Personnel expenses


in T€2008 2007 
Löhne und Gehälter74.81460.947
Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung15.31614.057
  90.13075.004

28. Abschreibungen
Die Zusammensetzung der Abschreibungen ergibt sich aus dem Anlagenspiegel. Von den im Anlagenspiegel ausgewiesenen Zugängen zu den kumulierten Abschreibungen in Höhe von T€ 55.166 (i. Vj. 42.807) entfallen auf die nicht fortgeführten Aktivitäten Abschreibungen in Höhe von T€ 0 (i. Vj. T€ 753).

29. Sonstige betriebliche Aufwendungen


in T€2008 2007 
Fremdpersonaleinsatz14.90012.648
Instandhaltungsaufwendungen13.68314.277
Kursverluste13.1656.354
Werbe- und Reisekosten9.6295.720
Vertriebsaufwendungen8.5495.415
Aufwand aus der Zuführung zu anderen Rückstellungen4.1623.697
Mieten und Pachten4.0413.624
Rechts-, Beratungs- und Prüfungskosten4.0323.956
Versicherungen3.9453.749
Aufwand aus der Zuführung zur Gewährleistungsrückstellung2.9361.349
Datenverarbeitungsleistungen2.3171.302
Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen (Fremdleistungen)2.1802.870
Wertberichtigungen auf Forderungen und Forderungsverluste1.024604
Verluste aus dem Abgang von Anlagevermögen4602.602
Übrige sonstige betriebliche Aufwendungen14.86011.962
  99.88380.129

30. Aufwendungen für Forschung und Entwicklung
Im Geschäftsjahr entfielen auf die Forschungs- und Entwicklungstätigkeit des SOLARWORLD Konzerns Aufwendungen in Höhe von insgesamt T€ 13.024 (i. Vj. T€ 10.802). Der überwiegende Teil dieser Aufwendungen resultiert aus Personalaufwendungen.

31. Finanzergebnis

a) Ergebnis aus at Equity bewerteten Anteilen


in T€2008 2007 
Erträge aus at Equity bewerteten Anteilen1.376673
Aufwendungen aus at Equity bewerteten Anteilen-9.988-2.503
  -8.612-1.830

b) Zins- und andere Finanzerträge


in T€2008 2007 
Zinserträge24.49111.548
Andere Finanzerträge16.9479.033
  41.43820.581

Die Zinserträge enthalten Zinsen aus verzinslichen Wertpapieren, Termingeldern und sonstigen Bankguthaben, die als »Kredite und Forderungen« oder als »zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte« kategorisiert sind.

c) Zins- und andere Finanzaufwendungen


in T€2008 2007 
Zinsaufwendungen38.25033.154
Andere Finanzaufwendungen10.7965.295
  49.04638.449

Die Zinsaufwendungen enthalten ausschließlich Zinsen für finanzielle Verbindlichkeiten, die als »zu fortgeführten Anschaffungs- kosten bewertet« kategorisiert sind. Sie resultieren aus Bankdarlehen, aus den von der SOLARWORLD AG emittierten Fremdkapitalinstrumenten sowie aus verzinslichen Verbindlichkeiten des SOLARWORLD Konzerns gegenüber seinen Mitarbeitern im Rahmen eines Programms zur gewinnorientierten Mitarbeitervergütung.

d) Sonstiges Finanzergebnis


in T€2008 2007 
Nettogewinne und -verluste aus    
designiert als zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerten-56.221-5.895
zu Handelszwecken gehaltenen finanziellen Vermögenswerten2972.631
  -55.924-3.264

Das Nettoergebnis der Kategorie »designiert als zum beizulegenden Zeitwert bewertet« ist in Höhe von rund -30 (i.Vj. 0) Mio. € auf Veränderungen des Bonitätsrisikos zurückzuführen.

In der Darstellung der Nettogewinne und -verluste werden Derivate, die sich in einer Sicherungsbeziehung befinden, nicht berücksichtigt. Freistehende Derivate sind in der Bewertungskategorie »zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte« enthalten.

32. Ertragsteuern
Der ausgewiesene Steueraufwand ohne nicht fortgeführte Aktivitäten setzt sich wie folgt zusammen:


in T€2008 2007 
Tatsächlicher Steueraufwand (+) Inland56.07963.798
Tatsächlicher Steueraufwand (+) Ausland759380
Tatsächlicher Steueraufwand (+) gesamt56.83864.178
     
Latenter Steueraufwand (+) Inland5.03810.765
Latenter Steuerertrag (-) Ausland-8.454-9.916
Latenter Steueraufwand (+) / -ertrag (-) gesamt-3.416849
     
Ausgewiesener Steueraufwand (+) gesamt53.42265.027

Als Ertragsteuern sind die in den einzelnen Ländern gezahlten oder geschuldeten Steuern auf das Einkommen und den Ertrag sowie die latenten Steuerabgrenzungen ausgewiesen. Latente Steuern werden auf zeitliche Unterschiede (temporary differences) zwischen den Wertansätzen von Vermögenswerten und Schulden in IFRS- und Steuerbilanz, aus Konsolidierungsvorgängen sowie auf realisierbare Verlustvorträge ermittelt. Der Berechnung liegen die in den einzelnen Ländern zum Realisierungszeitpunkt erwarteten Steuersätze zugrunde. Die Steuersätze basieren grundsätzlich auf den am Bilanzstichtag gültigen bzw. verabschiedeten gesetzlichen Regelungen.

Für steuerliche Verlustvorträge werden latente Steuern nur angesetzt, wenn ihre Realisierung mittelfristig (innerhalb der nächsten fünf Jahre) mit ausreichender Sicherheit gewährleistet ist. Auf Verlustvorträge, die bei der SOLARWORLD INDUSTRIES AMERICA LP vor dem Erwerb durch die SOLARWORLD AG entstanden sind, wurden keine latenten Steuern aktiviert, da nicht hinreichend sicher ist, dass diese dem Grunde nach von der SOLARWORLD AG genutzt werden können.

Im Übrigen werden die latenten Steuern auf bestehende Verlustvorträge durchgehend als realisierbar angesehen, weil sich aus den laufend aktualisierten Plänen und der zugrunde liegenden strategischen Ausrichtung des Konzerns die Erwartung ausreichender zukünftiger positiver Ergebnisse begründet. Wertberichtigungen der aktiven latenten Steuern wurden daher, wie im Vorjahr, nicht vorgenommen.

Auf Ansatz- und Bewertungsunterschiede bei den einzelnen Bilanzposten und auf steuerliche Verlustvorträge entfallen unsaldiert und saldiert die folgenden bilanzierten aktiven und passiven latenten Steuern:


  Aktive latente SteuernPassive latente Steuern
in T€2008200720082007
Immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen1.6552715.91912.890
Kurzfristige Vermögenswerte5.5313.9538.5493.809
Abgegrenzte Investitionszuwendungen1.8901.65600
Übrige langfristige Schulden3.7503.9986.0073.754
Kurzfristige Schulden1.227598560
Steuerlich nutzbare Verlustvorträge19.96714.02000
  34.02024.25230.53120.453
Saldierung-6.947-5.434-6.947-5.434
Bilanziell ausgewiesene latente Steuern27.07318.81823.58415.019

Die latenten Steueransprüche und -schulden werden saldiert, wenn sie sich auf dieselbe Steuerbehörde und auf dasselbe Steuersubjekt beziehen.

Zum Bilanzstichtag wurden im Zusammenhang mit der Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen und von »zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerten« latente Steueransprüche in Höhe von T€ 282 (i. Vj. T€ 673) und latente Steuerverpflichtungen in Höhe von T€ 4.508 (i. Vj. T€ 2.268) erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst.

Nachfolgend werden die wesentlichen Unterschiede zwischen den nominellen und den tatsächlichen Steuersätzen im Berichtsjahr und im Vorjahr hinsichtlich der fortgeführten Aktivitäten erläutert:


in T€2008 2007 
Ergebnis vor Ertragsteuern188.669175.910
Erwarteter Ertragsteuersatz (inkl. Gewerbesteuer) (in %)30,040
Erwarteter Ertragsteueraufwand (+) / -ertrag (-)56.60170.364
Steuersatzänderungen0-3.617
Abweichende in- und ausländische Steuerbelastung-2.280-775
Steuerminderungen aufgrund steuerfreier Erträge-5.227-1.244
Steuern aus anderen nichtabzugsfähigen Aufwendungen1.850102
Periodenfremde tatsächliche Steuern-371-291
Sonstige Abweichungen des Steueraufwands2.849488
Ausgewiesener Ertragsteueraufwand (+) / -ertrag (-)53.42265.027
Effektiver Ertragsteuersatz (in %)28,337,0

Aufgrund des Unternehmenssteuerreformgesetzes 2008 rechnet die SOLARWORLD AG ab dem Geschäftsjahr 2008 mit einem Ertragsteuersatz von 30%.

33. Wesentliche periodenfremde Aufwendungen und Erträge
Wesentliche periodenfremde Aufwendungen und Erträge lagen im Geschäftsjahr 2008, wie im Vorjahr, nicht vor.

34. Ergebnis nach Steuern aus nicht fortgeführten Aktivitäten
Ende 2007 hat die SOLARWORLD AG einen Vertrag zum Verkauf von 65% der Anteile an ihrer Tochtergesellschaft GÄLLIVARE PHOTOVOLTAIC AB abgeschlossen, der im Januar 2008 vollzogen wurde.

Das in der Gewinn- und Verlustrechnung gesondert ausgewiesene Ergebnis aus nicht fortgeführten Aktivitäten gliedert sich wie folgt:


in T€2008 2007 
Umsatzerlöse09.230
Sonstige Erträge01.367
  010.597
Aufwendungen und Bestandsveränderungen0-7.291
Gewinn aus Veräußerung nicht fortgeführter Aktivitäten13.6860
Ergebnis vor Steuern13.6863.306
Zurechenbarer Ertragsteueraufwand-254-933
Ergebnis nach Steuern aus nicht fortgeführten Aktivitäten13.4322.373

Bei den Angaben des Vorjahres handelt es sich um Aufwendungen und Erträge nach Durchführung der Aufwands- und Ertragskonsolidierung.

Die auf die nicht fortgeführten Aktivitäten entfallenden Cashflows sind in Tz. 59 dargestellt.

35. Ergebnis je Aktie
Das Ergebnis je Aktie wird ermittelt als Quotient aus dem Konzernergebnis und dem gewichteten Durchschnitt der während des Geschäftsjahres im Umlauf befindlichen Aktienanzahl. Da keine Optionsrechte oder Wandlungsrechte ausstehen, war die Kennzahl »verwässertes Ergebnis je Aktie« nicht einschlägig.

36. Segmentberichterstattung

a) Geschäftssegmente
Die Geschäftssegmente stellen das primäre Format für die Segmentberichterstattung des Konzerns dar. Der SOLARWORLD Konzern war im Geschäftsjahr 2008 und im Vorjahr in vier vertikal integrierten Geschäftsfeldern auf weltweiter Basis tätig:

  • in der Produktion von Siliziumwafern (Wafer-Produktion und Verkauf),
  • in der Produktion von Solarzellen (Zell-Produktion),
  • in der Produktion von Solarmodulen (Modul-Produktion),
  • im Handel mit Solarmodulen (Handel).

Verkäufe und Erlöse zwischen den Geschäftsfeldern werden grundsätzlich zu Preisen erbracht, wie sie auch mit Dritten vereinbart wurden. Verwaltungsleistungen sowie die Übernahme von Holding-Funktionen werden z.T. als Kostenumlagen berechnet.

Das Segmentvermögen und die Segmentschulden werden zunächst einschließlich der konzerninternen Forderungen und Schulden angegeben und sodann auf die konsolidierten Konzernwerte übergeleitet.

Die nachfolgend dargestellten Segmentumsätze und -ergebnisse beziehen sich ausschließlich auf die fortgeführten Aktivitäten. Der Umsatz und das Ergebnis aus nicht fortgeführten Aktivitäten beziehen sich ausschließlich auf das Segment »Modul«. Wir verweisen auf Tz. 34.


Informationen über Geschäftssegmente für das Geschäftsjahr 2008 // in Mio. €

  WaferZelleModulHandelEliminierungKonsolidiert
Umsätze            
Externe Umsätze203320665    
Intersegment Umsätze2533274552-1.037  
Umsätze gesamt456359455667-1.037900
             
Ergebnis            
Segmentergebnis123643552-2272
Nicht zugeordnete Erträge           1
Nicht zugeordnete Aufwendungen           -12
Betriebsergebnis (EBIT)           261
             
Finanzergebnis           -72
Ertragsteuern           -54
Periodenergebnis           135
             
Andere Angaben            
             
Vermögen            
Segmentvermögen816190116479-4261.175
Nicht zugeordnetes Vermögen           945
Konsolidiertes Vermögen           2.120
             
Schulden            
Segmentschulden2859251108-421115
Nicht zugeordnete Schulden           1.164
Konsolidierte Schulden           1.279
Immaterielle Vermögenswerte            
und Sachanlagen
Investitionen17267162   257
Nicht zugeordnete Investitionen           15
Konsolidierte Investitionen           272
Planmäßige Abschreibungen321661   55

Informationen über Geschäftssegmente für das Geschäftsjahr 2007 // in Mio. €

  WaferZelleModulHandelEliminierungKonsolidiert
             
Umsätze            
Externe Umsätze142270521    
Intersegment Umsätze2592643193-845  
Umsätze gesamt401291319524-845690
             
Ergebnis            
Segmentergebnis834527394198
Nicht zugeordnete Erträge           4
Nicht zugeordnete Aufwendungen           -3
Betriebsergebnis (EBIT)           199
             
Finanzergebnis           -23
Ertragsteuern           -65
Periodenergebnis           111
             
Andere Angaben            
             
Vermögen            
Segmentvermögen54214581237-169836
Nicht zugeordnetes Vermögen           868
Konsolidiertes Vermögen           1.704
             
Schulden            
Segmentschulden282352591-155278
Nicht zugeordnete Schulden           734
Konsolidierte Schulden           1.012
Immaterielle Vermögenswerte            
und Sachanlagen
Investitionen7129132   115
Planmäßige Abschreibungen231441   42

b) Geographische Segmente
Die geographischen Segmente stellen das sekundäre Segmentberichtsformat dar. Die nachfolgende Tabelle zeigt die Verteilung der konsolidierten Umsätze nach regionalen Absatzmärkten, unabhängig davon, wo die Güter produziert wurden. Die Buchwerte des Segmentvermögens sowie die Investitionen in Sachanlagen und immaterielles Anlagevermögen werden nach dem Ort angegeben, an dem die Vermögenswerte lokalisiert sind.


Geographische Segmente Geschäftsjahr 2008 // in Mio. €

  Umsatzaktives VermögenInvestitionen
Deutschland4141.760117
Übriges Europa29490
Asien10880
USA73341155
Sonstige1120
Summe9002.120272

Geographische Segmente Geschäftsjahr 2007 // in Mio. €

  Umsatzaktives VermögenInvestitionen
Deutschland3531.53952
Übriges Europa190120
Asien93180
USA4513363
Sonstige920
Summe6901.704115

Erläuterungen zur Bilanz

37. Entwicklung der immateriellen Vermögenswerte und Sachanlagen
Die Zusammensetzung und Entwicklung der immateriellen Vermögenswerte und Sachanlagen ist aus der nachfolgenden Darstellung ersichtlich:


Entwicklung der immateriellen Vermögenswerte und Sachanlagen // in T €

  Anschaffungs- und Herstellungskosten   Abschreibungen
  StandUm-Währungs-Stand   StandUm-Währungs-Stand
01.01.2008buchungZugangAbgangdifferenz31.12.2008   01.01.2008buchungZugangAbgangdifferenz31.12.2008
I. Immaterielle Vermögenswerte                          
1. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte10.2191521.8697710412.267   7.13101.01273398.109
sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten                          
2. Geschäfts- oder Firmenwerte34.88200335034.547   5.2950033504.960
3. Geleistete Anzahlungen0-13324900116   000000
  45.101192.11841210446.930   12.42601.0124083913.069
II. Sachanlagen                          
1. Grundstücke und Gebäude122.19044115.8462.4072.933139.003   16.598-1.7628.2572.25920421.038
2. Technische Anlagen und Maschinen306.94316.861106.89817.7364.905417.871   103.1003.25343.57016.024470134.369
3. Andere Anlage, Betriebs- und14.453-1.5444.52321720017.415   8.039-1.4912.32775858.885
Geschäftsausstattung                          
4. Anlagen im Bau und geleistete Anzahlungen33.753-15.777142.208225.247165.409   000000
                           
  477.339-19269.47520.38213.285739.698   127.737054.15418.358759164.292
  522.4400271.59320.79413.389786.628   140.163055.16618.766798177.361
                           
 
  Buchwerte
  StandStand
31.12.2008Vorjahr
I. Immaterielle Vermögenswerte    
1. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte4.1583.088
sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten    
2. Geschäfts- oder Firmenwerte29.58729.587
3. Geleistete Anzahlungen1160
  33.86132.675
II. Sachanlagen    
1. Grundstücke und Gebäude117.965105.592
2. Technische Anlagen und Maschinen283.502203.843
3. Andere Anlage, Betriebs- und8.5306.414
Geschäftsausstattung    
4. Anlagen im Bau und geleistete Anzahlungen165.40933.753
     
  575.406349.602
  609.267382.277

  Anschaffungs- und Herstellungskosten   Abschreibungen
  StandUm-     Währungs-Stand   StandUm-     Währungs-Stand
01.01.2007buchungZugangAbgangdifferenz31.12.2007   01.01.2007buchungZugangAbgangdifferenz31.12.2007
I. Immaterielle Vermögenswerte                          
1. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 8.9766411.564875-8710.219   6.2014961.096608-547.131
sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten                          
2. Geschäfts- oder Firmenwerte37.018002.136034.882   5.295-3131005.295
  45.9946411.5643.011-8745.101   11.4964651.127608-5412.426
II. Sachanlagen                          
1. Grundstücke und Gebäude80.95110545.124966-3.024122.190   9.537377.452179-24916.598
2. Technische Anlagen und Maschinen280.63111.97828.75011.422-2.994306.943   79.613-2.98531.6044.603-529103.100
3. Andere Anlage, Betriebs- und9.3413.2413.130975-28414.453   3.9272.4832.624790-2058.039
Geschäftsausstattung                          
4. Anlagen im Bau und geleistete Anzahlungen12.800-15.96539.7801.420-1.44233.753   000000
                           
  383.723-641116.78414.783-7.744477.339   93.077-46541.6805.572-983127.737
  429.7170118.34817.794-7.831522.440   104.573042.8076.180-1.037140.163
 
 
 
 
  Buchwerte
  StandStand
31.12.2007Vorjahr
I. Immaterielle Vermögenswerte    
1. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 3.0882.775
sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten    
2. Geschäfts- oder Firmenwerte29.58731.723
  32.67534.498
II. Sachanlagen    
1. Grundstücke und Gebäude105.59271.414
2. Technische Anlagen und Maschinen203.843201.018
3. Andere Anlage, Betriebs- und6.4145.414
Geschäftsausstattung    
4. Anlagen im Bau und geleistete Anzahlungen33.75312.800
     
  349.602290.646
  382.277325.144

38. Immaterielle Vermögenswerte
Der unter den immateriellen Vermögenswerten ausgewiesene Geschäfts- und Firmenwert resultiert aus dem Erwerb der DEUTSCHE SOLAR AG im Jahr 2000. Der Firmenwert ist der Cash Generating Unit (CGU) »Wafer-Produktion« zugeordnet.

39. Sachanlagen
Zu aktivierende geleaste Sachanlagen bestanden am Bilanzstichtag nicht.

40. At Equity bewertete Anteile


in T€31.12.200831.12.2007
Joint Solar Silicon Verwaltungs GmbH11.1666.346
Solarparc AG8.28512.757
SolarWorld Korea Ltd.4.6830
Gällivare PhotoVoltaic AB4.5640
RGS Development BV1.2612.193
Scheuten SolarWorld Solicium GmbH585334
  30.54421.630

Die Beteiligung an der börsennotierten SOLARPARC AG besteht durch die SOLARWORLD AG. Es handelt sich um eine 29%ige Beteiligung am Vermögen, am Ergebnis und an den Stimmrechten. Die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft umfasst neben der regenerativen Stromerzeugung auch die Betriebsführung, Projektierung, Konzeption und Vermarktung von Solarparks und Windkraftanlagen. Aufgrund einer gesunkenen Börsenbewertung wurde eine Wertberichtigung auf den at Equity Wert in Höhe von T€ 4.051 vorgenommen. Der auf die SOLARWORLD AG entfallende Gewinnanteil des Berichtsjahres betrug T€ 18 (i. Vj. T€ 545). Das anteilige Eigenkapital betrug T€ 7.262 (i. Vj. T€ 7.522). Der aus dem Börsenkurs der SOLARPARC AG abgeleitete beizulegende Zeitwert der Anteile an der SOLARPARC AG belief sich am Bilanzstichtag auf T€ 8.285 (i. Vj. T€ 16.229).

Die Beteiligung an der JOINT SOLAR SILICON VERWALTUNGS GmbH (jssi GmbH) besteht durch die SOLARWORLD AG. Es handelt sich um eine 49%ige Beteiligung am Vermögen und am Ergebnis. Die jssi GmbH hat im Geschäftsjahr durch eine Anwachsung der Joint Solar Silicon GmbH & Co. KG (JSSI KG) auf die jssi GmbH die Geschäftstätigkeit der JSSI KG übernommen. Im Vorjahr erfüllte die jssi GmbH ausschließlich die Komplementärhaftungsfunktion. Die Vorjahresangaben beziehen sich daher auf die JSSI KG. Die jssi GmbH dient der gemeinsamen Entwicklung einer Produktion von Solarsilizium mit der EVONIK-Degussa GmbH, die den verbleibenden Gesellschaftsanteil hält. Der auf die SOLARWORLD AG entfallende Verlustanteil betrug T€ 1.175 (i. Vj. T€ 1.208). Das anteilige Eigenkapital betrug T€ 11.166 (i. Vj. T€ 5.783).

Die Beteiligung an der RGS DEVELOPMENT B.V. hält die DEUTSCHE SOLAR AG. Es handelt sich um eine 35%ige Beteiligung am Vermögen und am Ergebnis. Die Gesellschaft dient der gemeinsamen Entwicklung eines neuen Verfahrens zur Produktion von Silizium-Wafern für die Verwendung in Solarzellen. Es bestehen zwei weitere niederländische Gesellschafter mit Beteiligungsquoten von 35% und 30%. Der auf die DEUTSCHE SOLAR AG entfallende Verlustanteil des Geschäftsjahres betrug T€ 991 (i. Vj. T€ 1.078). Das anteilige Eigenkapital betrug T€ 546 (i. Vj. T€ 1.986).

Die Beteiligung an der SCHEUTEN SOLARWORLD SOLICIUM GmbH hält die SOLARWORLD AG. Es handelt sich um eine 50%ige Beteiligung am Vermögen und am Ergebnis. Die Gesellschaft dient der gemeinsamen Entwicklung eines Verfahrens zur Aufbereitung von metallurgischem Silizium zu hochreinem Solarsilizium. Der auf die SOLARWORLD AG entfallende Verlustanteil des Geschäftsjahres betrug T€ 157 (i. Vj. T€ 216). Das anteilige Eigenkapital betrug T€ 335 (i. Vj. T€ -8).

Die Beteiligung an der GÄLLIVARE PHOTOVOLTAIC AB hält die SOLARWORLD AG. Nach dem Verkauf von 65% der Anteile im Januar 2008 hält die SOLARWORLD AG zum 31. Dezember 2008 nur noch 35% der Anteile und ist somit zu 35% am Vermögen und Ergebnis der Gesellschaft beteiligt. Die Gesellschaft betreibt eine Modulfabrik. Der auf die SOLARWORLD AG entfallende Gewinnanteil des Geschäftsjahres betrug T€ 1.376 (i. Vj. T€ 0). Das anteilige Eigenkapital betrug T€ 3.613 (i. Vj. T€ 0).

Die Beteiligung an der SOLARWORLD KOREA LTD. hält die SOLARWORLD AG. Es handelt sich um eine 50%ige Beteiligung am Vermögen und am Ergebnis. Die Gesellschaft betreibt ebenfalls eine Modulfabrik. Der auf die SOLARWORLD AG entfallende Verlustanteil des Geschäftsjahres betrug T€ 721 (i. Vj. T€ 0). Das anteilige Eigenkapital betrug T€ 5.204 (i. Vj. T€ 0).

Bei den Beteiligungen an der JOINT SOLAR SILICON VERWALTUNGS GmbH, RGS DEVELOPMENT B.V., SCHEUTEN SOLARWORLD SOLICIUM GmbH und SOLARWORLD KOREA LTD. handelt es sich um Gemeinschaftsunternehmen (jointly controlled entities) im Sinne von IAS 31, da die wesentlichen Entscheidungen zur Geschäfts- und Finanzpolitik nur einvernehmlich getroffen werden können.

Bezüglich der Angaben zu Beziehungen zu nahestehenden Personen verweisen wir auf die Tz. 61.

Die folgende Tabelle enthält zusammengefasste Finanzinformationen zu den at Equity bewerteten Anteilen:


in T€31.12.200831.12.2007
Anteiliges Vermögen62.66331.791
Anteilige Schulden