
Verehrte Kunden, Aktionäre, Mitarbeiter und Freunde der SOLARWORLD AG,
»Eine Krise kann ein produktiver Zustand sein. Man muss ihr nur den Beigeschmack der Katastrophe nehmen.« Max Frisch hatte bei diesen Worten seinerzeit nicht die heutige Krise der Weltwirtschaft im Blick. Dennoch, anwendbar auf die aktuelle Lage bleiben seine Worte durchaus.
Die Finanzkrise ist in der Realwirtschaft angekommen und macht auch vor einer Konsolidierung in der Solarbranche nicht Halt. »Produktiv« betrachtet, befinden wir uns inmitten eines Veränderungsprozesses, in dem die kluge Umsetzung von Strategien interessante Perspektiven bietet.
Noch dazu gibt es Trends, die trotz Weltwirtschaftslage unaufhaltbar sind und die Lösungen – oder anders gesprochen – einen Wandel verlangen. So zum Beispiel in der Energiepolitik. Wir brauchen Antworten auf den steigenden Energiebedarf einer wachsenden Weltbevölkerung, auf die Verknappung fossiler Energieträger und die in die Höhe schnellenden Energiepreise. Und wir müssen Ideen für den Schutz unseres Weltklimas entwickeln. Die Frage drängt sich auf: Wozu brauchen wir noch Öl, Gas und Kohle, wenn sauberer Strom aus Sonne dank der Technologiefortschritte bald ebenso günstig ist?
Ich sage Ihnen als Unternehmer: Unsere Vision einer solaren Welt ist nachvollziehbarer und stärker denn je! Doch damit ist es nicht genug. Strategie und Tempo müssen stimmen. Nur wer profitabel und mit Augenmaß wächst, schnell und flexibel agiert, der wird sich nachhaltig behaupten können – gerade in diesen turbulenten Zeiten.
2008 sind wir an der Weltspitze angekommen; die SOLARWORLD ist einer der größten Solarkonzerne mit neuen, hochmodernen Solarfabriken nun auch in den USA und Südkorea. Nach zehn Jahren intensiven Wachstums ist es uns gelungen, das Prinzip Energieversorgung mit Solarenergie großtechnisch umzusetzen.
Mit unserem integrierten Geschäftsmodell erweitern wir unsere Unabhängigkeit, garantieren SOLARWORLD Qualität und finden auf der Kostenseite Antworten auf die Notwendigkeit jährlich sinkender Preise und den Anspruch nach Wettbewerbsfähigkeit von Solarstrom. Wir sind solide finanziert und haben damit wirtschaftlichen Erfolg: Eine starke Kapitalstruktur und ein Liquiditätsrahmen von deutlich über 800 Mio. Euro sichern unsere Finanzierungs- und Investitionsvorhaben; eine im Wettbewerbsßt aus dem operativen Geschäft – Umsatz und Ergebnis legten auch 2008 planmäßig zu. Und, last but not least, unser ökonomischer Erfolg versetzt uns in die Lage, unseren Unternehmenswert auch an ökologischen und sozialen Werten messen zu lassen. Unsere Vision einer solaren Welt endet nicht beim Umsatz, den wir mit Solarstromtechnologie erwirtschaften: Als »Green Chip« werden wir gleichermaßen dem Anspruch nach Rendite und Nachhaltigkeit gerecht.
Zuverlässige Prognosen sind branchenübergreifend angesichts des gegenwärtigen Wirtschaftsumfelds erschwert worden, auch für uns. Dennoch wird die SOLARWORLD ihre Wachstumsgeschwindigkeit 2009 halten und die Produktion an allen Standorten ausbauen. Damit stehen wir in den Startlöchern für sich bietende Marktchancen. Die auf dem nordamerikanischen Kontinent vom US-Präsidenten Barack Obama angekündigte Energiewende werden wir begleiten.
Und es geht um noch mehr! Wir werden weiter in die Stärken der SOLARWORLD investieren: in unsere Innovationskraft, unseren starken Namen und – das Allerwichtigste um erfolgreich zu sein – in unsere Mitarbeiter. Sie sind es, die diese wachsenden Strukturen durch ihr Engagement mitgestalten! Sie haben sich erneut den Herausforderungen eines so schnell wachsenden Unternehmens gestellt, ein weiteres Mal Teamgeist und Umsetzungskraft bewiesen und sind über die Ländergrenzen hinweg zusammen gewachsen. Ihnen gehört mein Dank, meine Anerkennung und vor allem auch in der Zukunft mein Vertrauen!
Auch wenn der Wind in diesen Zeiten schärfer wird, bleiben wir stark: Unsere Umsätze werden von der Kraft der Sonne angetrieben und diese arbeitet für uns, auf dem gesamten Globus, jederzeit und unerschöpflich. Das Prinzip Stromerzeugung aus Sonne ist einfach, erfolgreich und nachhaltig zugleich – den Beweis treten wir mit diesem Geschäftsbericht an. In diesem Sinne. Die Zukunft ist spannend und wir bleiben »produktiv«. Darauf freue ich mich gemeinsam mit Ihnen.
Mit sonnigen Grüßen


Sehr geehrte Aktionäre der SOLARWORLD AG, liebe Belegschaft und Freunde des SOLARWORLD Konzerns!
Der Aufsichtsrat der SOLARWORLD AG wurde in der Hauptversammlung vom 21. Mai 2008 wiedergewählt. Mit diesem Bericht informiert er über seine Tätigkeit im Geschäftsjahr 2008. Erneut unterwirft er sich dabei einer gesteigerten Berichtspflicht, mit der wiederum einher geht, dass der Aufsichtsrat den Abschlussprüfern der Gesellschaft auch seine vollständig abgefassten Protokolle nebst Anlagen zu allen Aufsichtsratssitzungen im Jahre 2008 offen gelegt hat.
Auch im Berichtsjahr hat der Aufsichtsrat der SOLARWORLD AG die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben wahrgenommen. Dies im kontinuierlichen Dialog mit dem Vorstand der Gesellschaft, den er bei der Leitung des Unternehmens sowohl beraten als auch gemäß § 111 AktG überwacht hat. Zugleich hat sich der Aufsichtsrat mit seiner eigenen Effizienzprüfung befasst. Insgesamt haben sich aus seiner Tätigkeit und insbesondere aus der Überwachung der Geschäftsführung keine Beanstandungen ergeben. Der Aufsichtsrat wird auch deshalb in der Hauptversammlung die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2008 vorschlagen.
Der Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr 2008 zehn förmliche Sitzungen, davon vier ordentliche Quartalssitzungen abgehalten, und zwar am 9. Januar, 14. Februar, 6. März, 21. Mai, 25. Juni, 11. August, 29. September, 12. November, 2. Dezember und 18. Dezember 2008. Die September-Sitzung war Bestandteil einer Konzernaufsichtsratstagung, die neben weiteren projekt- und konzernbezogenen Arbeitssitzungen ebenfalls abgehalten wurde. Regelmäßig nahm mindestens ein Vorstandsmitglied an den Aufsichtsratssitzungen teil, die nur im Einzelfall ohne Vorstandsbeteiligung stattfanden. Der Vorstand hat seinerseits den Aufsichtsrat über alle Vorstandssitzungen mit schriftlicher Tagesordnung und danach durch Ergebnisprotokoll informiert.
In alle Entscheidungen, die für das Unternehmen von grundlegender Bedeutung waren, wurde der Aufsichtsrat unmittelbar und rechtzeitig eingebunden. Der Vorstand unterrichtet ihn regelmäßig sowohl schriftlich als auch mündlich, zeitnah und umfassend über alle relevanten Fragen der Unternehmensplanung und der strategischen Weiterentwicklung, über die Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage sowie über die aktuelle Geschäftspolitik und das praktizierte Risikomanagement. Den Berichtspflichten von § 90 AktG wurde dabei ebenso wie den Vorgaben des Deutschen Corporate Governance Kodex entsprochen.
Die Arbeit des Aufsichtsrates der SOLARWORLD AG begegnete im Jahre 2008 folgenden Themenschwerpunkten: Prüfungs- und Schlussbesprechung sowie Bilanzsitzung mit den Abschlussprüfern unter Einbeziehung aller Konzerngesellschaften; Überwachung des Rechnungslegungsprozesses, der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des internen Risikomanagementsystems und des internen Revisionssystems sowie der Abschlussprüfung, der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers und der vom Abschlussprüfer zusätzlich erbrachten Leistungen; weitere Integration der Auslandstöchter; internationales Marketing und internationale Vertriebsergänzung; Billigung der Beratung und Vertretung des Konzerns durch die dem Aufsichtsratsvorsitzenden im Sinne von IAS 24 nahe stehende Sozietät Schmitz Knoth Rechtsanwälte, Bonn; Umzug der SOLARWORLD Verwaltung; Konstituierung des Aufsichtsrates nach geschlossener Wiederwahl; Erschließung neuer Geschäftsfelder einschließlich Elektroautobereich; Befassung mit der gesellschaftsrechtlichen Konzernstruktur einschließlich Vorstands- und Geschäftsführungsgliederung; laufende und zukünftige Rohstoffprojekte; Vorab-Befassung mit den Quartalsberichten gem. Ziffer 7.1.2 DCGK; Erweiterung Freiberg- Ost und Evonik-Joint Venture Rheinfelden; Vorbereitung und Abgabe der Entsprechenserklärung gem. § 161 AktG zur DCGK-Fassung vom 6. Juni 2008 in der Bekanntmachung vom 8. August 2008; Umsetzung der in Ziffer 4.2.3, 4. Absatz DCGK vorgesehenen Abfindungs-Caps bei der Verlängerung von Vorstandsverträgen; Befassung mit den möglichen Auswirkungen der weltweiten Finanzkrise; Erörterung der Presseresonanz in Sachen Opel. Die Pläne des Vorstandes zum letztgenannten Komplex wurden vom Aufsichtsrat als konstruktiver Diskussionsbeitrag im Vorfeld der kommenden Hauptversammlung und als weiteres Bekenntnis zur Transparenz verstanden. Der Aufsichtsrat war schon zuvor mit Planungen zum Bereich Elektroauto, speziell bei der Batterieentwicklung, sowie zu einem Kooperationsvorhaben im Fahrzeugbau befasst worden. Die Übernahme von Anteilen an der Adam Opel GmbH erschien ihm insoweit als interessante Überlegung. Ein nachhaltigeres Engagement in diesem Bereich bedürfte nach Ansicht des Aufsichtsrates aber zunächst einer entsprechenden Satzungsergänzung, für die die Hauptversammlung zuständig wäre.
Der Aufsichtsrat der SOLARWORLD AG hat sich bei seiner gesamten Tätigkeit von den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex leiten lassen, welchen er und der Vorstand auch im Jahre 2008 insgesamt entsprochen haben. So, wie der Aufsichtsrat dies zuletzt in seiner Sitzung vom 6. August 2007 zur vorangegangenen Fassung vom 14. Juni 2007 sowohl für das abgelaufene als auch für das neue Geschäftsjahr beschlossen hatte, wurde nun auch zur aktuellen Fassung des DCGK vom 6. Juni 2008 in der Bekanntmachung vom 8. August 2008 ein Wiederholungsbeschluss gefasst, der am 29. September 2008 zustande kam und allen Aktionären gem. § 161 AktG auf der Website der Gesellschaft mit folgendem Wortlaut dauerhaft zugänglich gemacht worden ist:
»Den vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des elektronischen Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der ›Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex‹ wurde und wird vom Aufsichtsrat entsprochen, soweit sich diese an ihn richten.«
Der Vorstand der SOLARWORLD AG hat hieran anknüpfend eine entsprechende DCGK-Erklärung beschlossen und ebenfalls gem. § 161 AktG veröffentlicht. Dabei finden sich im Abschnitt »Corporate-Governance-Bericht« dieses Geschäfts-/Konzernberichts 2008 auch noch alle relevanten Einzelheiten zur Vorstandsvergütung, zur Aufsichtsratsvergütung und zur DCGK-Implementierung im Übrigen, soweit nicht bereits der vorliegende Bericht des Aufsichtsrates die Informationen im Sinne von Ziffer 3.10 DCGK enthält.
Soweit die Beachtung der DCGK-Empfehlungen durch den Aufsichtsrat der SOLARWORLD AG betroffen ist, wurde im Rahmen des praktizierten Informationsaustauschs auch die Abstimmung der strategischen Ausrichtung des Unternehmens und die regelmäßige Erörterung des Standes der Strategieumsetzung mit dem Vorstand vorgenommen (Ziffer 3.2 DCGK). Dabei wurde und wird die Informationsversorgung des Aufsichtsrates als gemeinsame Aufgabe von Vorstand und Aufsichtsrat begriffen (Ziffer 3.4 DCGK). Insbesondere der Vorstandsvorsitzende wurde vom Aufsichtsrat der Gesellschaft auch regelmäßig über dessen eigene Tätigkeit informiert und in diese eingebunden. Interessenkonflikte im Sinne von Ziffer 5.5 DCGK haben sich dabei nicht gezeigt. Auch betrachtet sich der Aufsichtsrat als unabhängig im Sinne von Ziffer 5.4.2 DCGK. Soweit Zustimmungspflichten gemäß Ziffer 5.5.4 DCGK bestanden, wurde diesen genügt.
Die Aufgaben, die das neue Bilanzmodernisierungsgesetz hinsichtlich Rechnungslegung und Abschlussprüfung beschreibt, nimmt der nur dreigliedrige Aufsichtsrat selbst wahr. Soweit das Gesetz in diesem Zusammenhang verlangt, dass mindestens ein Mitglied des Aufsichtsrats unabhängig sein und über Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung oder Abschlussprüfung verfügen muss, erklärt sich der Aufsichtsrat als Ganzes für hinreichend qualifiziert. Zunächst genügt es, wenn ein Mitglied des Aufsichtsrates über Sachverstand auf dem Gebiet der Rechnungslegung oder alternativ auf dem Gebiet der Abschlussprüfung verfügt. Dies trifft für alle Aufsichtsratsmitglieder als Volljuristen mit jeweiligem Tätigkeitsschwerpunkt im Wirtschaftsrecht zu. Darüber hinaus wird der Sachverstand bei »langjährigen Mitgliedern in Prüfungsausschüssen« unterstellt. Da alle Aufsichtsratsmitglieder seit dem 18. Dezember 1998 und mithin seit mehr als zehn Jahren mit der jährlichen Abschlussprüfung des SOLARWORLD Konzerns befasst sind, bedarf es auch hier keiner näheren Darlegung.
Die vom Aufsichtsrat gemäß Hauptversammlungsvorgabe vom 21. Mai 2008 auch für das Geschäftsjahr 2008 mit der Prüfung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses der SOLARWORLD AG beauftragte BDO Deutsche Warentreuhand Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Bonn, hat zuvor erneut ihre Unabhängigkeit im Sinne von Ziffer 7.2.1 DCGK erklärt und damit bestätigt, dass keine geschäftlichen, finanziellen, persönlichen oder sonstigen Beziehungen zwischen dem Prüfer und seinen Organen und Prüfungsleitern einerseits und dem Unternehmen und seinen Organmitgliedern andererseits bestehen, die Zweifel an seiner Unabhängigkeit begründen können.
Der vom Aufsichtsrat zum Ergebnis seiner eigenen Prüfung abzugebende Bericht soll gem. § 171 Abs. 2 AktG auch die Erklärung dazu vorsehen, welche Ausschüsse er gebildet hat. Da sich der Aufsichtsrat der SOLARWORLD AG jedoch auf drei Mitglieder beschränkt, hat sich auch im Geschäftsjahr 2008 eine weitergehende Ausschussbildung erübrigt. Soweit § 175 Abs. 2 AktG einen erläuternden Bericht zu den Angaben nach § 289 Abs. 4, § 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuches vorsieht, schließt sich der Aufsichtsrat demjenigen des Vorstandes an und macht sich die dortigen Ausführungen zu eigen. Die insoweit betroffenen Lage- und Konzernlageberichte wurden ebenfalls von der BDO Deutsche Warentreuhand Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Bonn, geprüft, die ihre Prüfungen auch auf die Buchführung erstreckt hat. Den vom Vorstand nach den Regeln des HGB aufgestellten Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2008 und den Lagebericht der SOLARWORLD AG hat der Abschlussprüfer mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Dieser wurde am 16. März 2009 erteilt. Zugleich erteilte der Abschlussprüfer seinen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk zum Konzernlagebericht und zum Konzernabschluss der SOLARWORLD AG, der gem. § 315 a HGB erneut auf der Grundlage der internationalen Rechnungslegungsstandards IFRS aufgestellt wurde.
Nach eigener Prüfung des Jahresabschlusses, des Konzernabschlusses, des Lageberichtes und des Konzernlageberichtes hat der Aufsichtsrat dem Ergebnis der Prüfung durch den Abschlussprüfer zugestimmt. Auch für ihn haben sich keine Einwendungen ergeben. Zuvor hatte er in seiner Sitzung vom 18. Dezember 2008 mit dem Abschlussprüfer die Prüfungsschwerpunkte erörtert und in weiterer Sitzung vom 25. Februar 2009 eine Schlussbesprechung durchgeführt, was jeweils in Anwesenheit des Finanzvorstandes der SOLARWORLD AG erfolgte. In der Bilanzsitzung vom 16. März 2009 wurden weitere Einzelheiten in Anknüpfung an die Bestätigungsvermerke vom selben Tag abschließend erörtert. Auch hier kamen keine Zweifel an der Richtigkeit der vom Abschlussprüfer gefundenen Ergebnisse auf, weshalb eine darüber hinausgehende Untersuchung nicht geboten war. Der Aufsichtsrat hat sodann noch in der Bilanzsitzung den Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt. Damit ist der Jahresabschluss festgestellt. Dem Vorschlag des Vorstandes für die Verwendung des Bilanzgewinns hat sich der Aufsichtsrat angeschlossen.
Auch im Jahre 2008 haben Vorstand, Geschäftsführung und gesamte Mitarbeiterschaft des SOLARWORLD Konzerns hervorragende Arbeit geleistet. Dies weltweit. Der Aufsichtsrat bedankt sich hierfür mit Respekt und Anerkennung.
Bonn, den 17. März 2009

Dipl.-Ing. Frank H. Asbeck • Vorstandsvorsitzender // CEO
Als Unternehmensgründer verantwortlich für die Konzernentwicklung, Öffentlichkeitsarbeit sowie für die Energie- und Unternehmenspolitik // seit 1998
Dipl.-Wirtschaftsing. Frank Henn • Vorstand Vertrieb // CSO
Zuständig für die Koordination des nationalen und internationalen Vertriebs // seit 2004
Dipl.-Ing. Boris Klebensberger • Vorstand Operatives Geschäft // COO
Verantwortlich für den Bereich QM und UM sowie das Produktionsmanagement und -controlling // Weiterhin zuständig für die Steuerung der produzierenden Tochtergesellschaften sowie Forschung und Technologie // seit 2001
Dipl.-Kfm. tech. Philipp Koecke • Vorstand Finanzen // CFO
Zuständig für die Abteilungen Controlling, Investor Relations/Unternehmenskommunikation, IT , Personalwesen, Buchhaltung und Konzernrechnungswesen // seit 2003






