Erneut uneingeschränkte Entsprechenserklärung von Vorstand und Aufsichtsrat. Die Grundsätze guter Unternehmensführung und -überwachung (Corporate Governance) haben für die SOLARWORLD seit jeher einen hohen Stellenwert. Im Berichtsjahr 2008 haben Vorstand und Aufsichtsrat erneut eine Entsprechenserklärung abgegeben, die uneingeschränkt den Empfehlungen der am 8. August 2008 bekannt gemachten Fassung des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) vom 6. Juni 2008 entspricht. Gemäß § 161 Aktiengesetz (AktG) wird diese Erklärung unseren Aktionären auf unserer Internetseite dauerhaft zugänglich gemacht. www.solarworld.de/investorrelations/entsprechenserklaerung Auf dieser Internetseite sind auch alle vorhergehenden Erklärungen seit 2002 einzusehen. Bericht des Aufsichtsrates
Um die Bedürfnisse der unterschiedlichen Anspruchsgruppen zu erkennen und bei unserer Entscheidungsfindung zu berücksichtigen, setzen wir unter Anderem auf Mitarbeiter- und Kundenbefragungen, Road Shows, Investorentage und den offenen Dialog mit unseren Betriebsräten. Über eine offene und transparente Kommunikation wollen wir das Vertrauen unserer Anleger, Kunden, Mitarbeiter, Lieferanten und der Öffentlichkeit in die Unternehmenspolitik stärken.
Da sich der Aufsichtsrat der SOLARWORLD AG weiterhin auf ein dreiköpfiges Gremium beschränkt, hat auch die Neufassung von Ziffer 4.2.2 DCGK zu keinen Veränderungen geführt. Weiterhin ist es der Aufsichtsrat insgesamt, der sich allen Vorstandsfragen einschließlich Vergütungssystem widmet und die gebotenen Prüfungs- und Überwachungsmaßnahmen durchführt. Dabei wird auch die neue Abfindungs- Cap-Regelung in Ziffer 4.2.3 beachtet: dies sowohl beim Neuabschluss von Vorstandsverträgen als auch bei den drei im Jahre 2008 beschlossenen Verlängerungen von Anstellungsverträgen. Ebenso hat der Aufsichtsrat der SOLARWORLD schon zum 1. Halbjahresbericht 2008 die neue Empfehlung von Ziffer 7.1.2 DCGK umgesetzt, Halbjahres- und Quartalsfinanzberichte vor der Veröffentlichung mit dem Vorstand zu erörtern, was auch bei dem 3. und 4. Quartal 2008 sowohl mit dem Vorstandsvorsitzenden als auch mit dem Finanzvorstand erfolgt ist.
SOLARWORLD Ethik und Verhaltenskodex. Gesetzeskonformes und ethisch einwandfreies Verhalten ist ein Kernelement unserer Unternehmenskultur, die Grundlage für ein sinnvolles Risikomanagement und damit die wesentliche Grundlage für den Erfolg der SOLARWORLD. Im Zuge unseres starken Wachstums und der zunehmenden Internationalisierung unseres Konzerns, lassen sich viele Themen nicht mehr »auf Zuruf« organisieren. Als Basis verantwortungsvoller Unternehmensführung (Corporate Governance) haben wir die ursprünglich kurz gehaltene SOLARWORLD Ethik im Geschäftsjahr 2008 umfassend überarbeitet. Die zehn Leitlinien der SOLARWORLD Ethik sowie der im Geschäftsjahr vollständig erarbeitete Verhaltenskodex sollen Vorständen und Mitarbeitern zukünftig Orientierung für ethisch korrektes Verhalten bieten. So wollen wir die ethisch-sozialen Werte und Grundsätze des Unternehmens festigen und in der Unternehmenskultur verankern. Es handelt sich dabei um einen freiwilligen konzernweiten Verhaltensstandard, der unser Handeln in Bereichen regelt, in denen wirtschaftliche und rechtliche Rahmenbedingungen nicht formuliert sind oder nicht ausreichen. Basis des Verhaltenskodex ist das geltende internationale und nationale Recht.
Es ist unser Ziel, den 2008 entwickelten Verhaltenskodex systematisch in den Unternehmen einzuführen und konsequent umzusetzen. www.solarworld.de/nachhaltigkeit Damit die Prinzipien von allen Mitarbeitern verinnerlicht werden, soll die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben sowie der Regeln des Verhaltenskodex ab 2009 zum Gegenstand der betrieblichen Aus- und Weiterbildung werden. Erst die regelmäßige Beschäftigung mit der Thematik erzeugt das nötige Bewusstsein, damit die Grundsätze in gelebte Unternehmenskultur übersetzt werden können. Der Verhaltenskodex ist daher konzernweit bindend. Wir werden uns darüber hinaus bemühen, auch unsere Geschäfts- und Vertragspartner zur Einhaltung ähnlicher Standards zu bewegen.
Interessenkonflikte werden im »Ethics Council« aufgegriffen und finden Berücksichtigung im Rahmen unseres integrierten Steuerungsansatzes. Unternehmenssteuerung und -kontrolle
Leitung und Kontrolle 2008 unverändert. Als deutsche Aktiengesellschaft hat die SOLARWORLD AG eine duale Führungs- und Kontrollstruktur. Die Mitglieder des Vorstandes werden vom Aufsichtsrat bestellt, überwacht und beraten und leiten das Unternehmen gemäß Gesetz (§§ 77, 78 AktG), Satzung (§§ 5, 6) und Geschäftsordnung in eigener Verantwortung. Die Geschäftsordnung regelt die Arbeit des Vorstandes, definiert die Ressortzuständigkeiten einzelner Vorstandsmitglieder sowie die dem Gesamtvorstand der SOLARWORLD vorbehaltenden Angelegenheiten und die erforderlichen Beschlussmehrheiten bei Vorstandsbeschlüssen. Anhang/Vorstände und Aufsichtsrat Der Vorstand der SOLARWORLD AG und die Geschäftsverteilung sind im Verlauf des Geschäftsjahres 2008 unverändert geblieben. Der Vorstand bestand 2008 aus den vier Mitgliedern:
Frank H. Asbeck (Vorstandsvorsitzender), Frank Henn (Vorstand Vertrieb), Boris Klebensberger (Vorstand Operatives Geschäft) und Philipp Koecke (Vorstand Finanzen). Photo: Vorstand Der Aufsichtsrat besteht unverändert aus drei Mitgliedern. Vorstand und Aufsichtsrat arbeiten bei der SOLARWORLD traditionell eng und vertrauensvoll zusammen.
Der Aufsichtsrat der SOLARWORLD setzt sich gemäß §§ 95 Abs. 1, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG aus Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre zusammen. Die Hauptversammlung ist nicht an Wahlvorschläge gebunden. Rechtsgrundlage der Arbeit des Aufsichtsrates der SOLARWORLD AG bilden das Aktiengesetz sowie die Satzung und Geschäftsordnung. In der Hauptversammlung am 21. Mai 2008 wurden Dr. Claus Recktenwald, Dr. Georg Gansen sowie Dr. Alexander von Bossel in jeweiliger Einzelwahl erneut in den Aufsichtsrat gewählt. In seiner konstituierenden Sitzung noch vom selben Tage hat der Aufsichtsrat Dr. Claus Recktenwald als Vorsitzenden und Dr. Georg Gansen als stellvertretenden Vorsitzenden bestätigt.
Dr. Claus Recktenwald ist Rechtsanwalt und Partner der Sozietät Schmitz Knoth Rechtsanwälte in Bonn und hat folgende Ämter in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und vergleichbaren Kontrollgremien inne:
- Aufsichtsratsvorsitzender der SOLARWORLD AG, Bonn
- Aufsichtsratsvorsitzender der SOLARPARC AG, Bonn
- Stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender der DEUTSCHE SOLAR AG, Freiberg
- Aufsichtsratsmitglied der VEMAG Verlags- und Medien Aktiengesellschaft, Köln
- Stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender der SUNICON AG, Freiberg
- Aufsichtsratsmitglied der Wanderer-Werke AG, Augsburg (seit 10. Juli 2008)
Unter Berücksichtigung der doppelt zählenden Funktionen als Aufsichtsratsvorsitzender in zwei Fällen kommt Herr Dr. Recktenwald auf acht Mandate bei zurzeit zulässigen zehn Gesamtmandaten.
Dr. Georg Gansen ist Rechtsanwalt/Syndikus der Deutsche Post AG mit Dienstsitz in Bonn und hat folgende Ämter in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und vergleichbaren Kontrollgremien inne:
- Stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender der SOLARWORLD AG, Bonn
- Stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender der SOLARPARC AG, Bonn
- Stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender der DEUTSCHE SOLAR AG, Freiberg
- Stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender der SUNICON AG, Freiberg
Dr. Alexander von Bossel ist Rechtsanwalt und Partner der Sozietät CMS Hasche Sigle in Köln und hat folgende Ämter in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und vergleichbaren Kontrollgremien inne:
- Aufsichtsratsmitglied der SOLARWORLD AG, Bonn
- Aufsichtsratsmitglied der SOLARPARC AG, Bonn
Über seine Tätigkeit im Geschäftsjahr 2008 berichtet der Aufsichtsrat im vorliegenden Konzernbericht im Bericht des Aufsichtsrates. Dort finden sich auch weitere Details zur DCGK-Implementierung.
Der Aktienbesitz der Vorstandsmitglieder der SOLARWORLD AG lag zum 31. Dezember 2008 in der Summe bei 25 Prozent der ausgegebenen Aktien. Die Mitglieder des Aufsichtsrates hielten keine Aktien der SOLARWORLD AG. Aktionärsstruktur zum 31. Dezember 2008
Transparenz gegenüber Aktionären und Öffentlichkeit. Mit unseren Aktionären und der Öffentlichkeit kommunizieren wir offen und transparent. Bei der Bereitstellung von Informationen folgen wir dem Gleichbehandlungsprinzip für alle Aktionäre. Über das Internet können sämtliche Finanzberichte in deutscher und englischer Sprache zum Jahres- als auch Quartalsabschluss eingesehen werden. In unserem Finanzkalender – der auf der Internetseite, im Konzernbericht und den Quartalsberichten einsehbar ist – unterrichten wir über Veröffentlichungstermine, den Termin zur Bilanz- und Analystenkonferenz und zur Hauptversammlung. Präsentationen, die wir anlässlich Konferenzen und Road Shows vorbereiten, stehen auf unserer Homepage www.solarworld.de/praesentationen. Unser Unternehmensnewsletter kann direkt von der Startseite unserer Internetseite oder auch telefonisch in unserer Investor Relations Abteilung – elektronisch oder auf dem Postweg – abonniert werden.
Auf unserer jährlichen Hauptversammlung können unsere Aktionäre ihre Rechte wahrnehmen und ihr Stimmrecht ausüben. Für Aktionäre, die nicht vor Ort an der Hauptversammlung teilnehmen können, besteht die Möglichkeit, ihr Stimmrecht durch einen persönlich ausgewählten Bevollmächtigten oder durch einen weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter unserer Gesellschaft auszuüben. Sämtliche Informationen zur Hauptversammlung sind auf unserer Internetseite abrufbar. Gemäß § 3, Abs. 2 unserer Satzung können Informationen, wie zum Beispiel die Einladung zur Hauptversammlung, an Aktionäre auch mittels elektronischer Medien übermittelt werden.
Insbesondere Kleinaktionären, die ihre Aktionärsrechte wirkungsvoll wahrnehmen wollen, wird die Durchsetzung ihrer Interessen über das elektronische Aktionärsforum als Kommunikationsplattform erleichtert. Die rechtliche Grundlage schafft § 127a AktG zusammen mit der Aktionärsforumsverordnung (AktFoV). Direkt im Anschluss an die Hauptversammlung veröffentlichen wir die Präsenz und die Abstimmungsergebnisse im Internet. Die Aktie
Kapitalmarktrecht und Compliance. Zur Einhaltung und Umsetzung der kapitalmarktrechtlichen Gesetze und Mitteilungspflichten zur Stärkung des Anlegerschutzes stellt der Vorstand entsprechende unternehmensinterne Strukturen bereit. Eine externe juristische Clearingstelle überprüft konzernweite Sachverhalte auf ihre Ad-hoc-Relevanz. Hinsichtlich des gesetzlichen Verbots von Insidergeschäften nach § 14 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) werden entsprechende Personen über eine Insiderrichtlinie zum Umgang mit Insiderinformationen in Kenntnis gesetzt. Mitarbeiter und Vorstände, für die Zugang zu Insiderinformationen unerlässlich ist, um ihre Aufgaben bei der SOLARWORLD AG wahrnehmen zu können, werden in einem Insiderverzeichnis geführt. 2008 fanden keine Besonderheiten beim Insiderverzeichnis oder Insidergeschäften statt.
2008 erfolgten zehn Stimmrechtsmitteilungen gemäß §§ 21, 26 WpHG bei Unter- bzw. Überschreiten der im Gesetz definierten Stimmrechtsschwellen. Im Berichtsjahr fand kein Erwerb oder Veräußerung von SOLARWORLD Aktien (Directors Dealings) durch den Vorstand oder den Aufsichtsrat sowie die mit ihnen in enger Beziehung stehenden Personen statt, durch die Mitteilungen nach § 15a WpHG erforderlich gewesen wären. Ein jährliches Dokument gemäß Wertpapierprospektgesetz (WpPG) informiert auf der Internetseite nach Veröffentlichung des Jahresabschlusses am 26. März 2009 über sämtliche 2008 getätigte Veröffentlichungen. www.solarworld.de/investorrelations/jaehrl-dokument
Auch mit diesem Vergütungsbericht entsprechen Aufsichtsrat und Vorstand der SOLARWORLD AG den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in seiner aktuellen Fassung vom 6. Juni 2008. Während Ziffer 3.10 DCGK den in diesem Geschäftsbericht auch noch gesondert mit entsprechender Überschrift enthaltenen und im Übrigen im Bericht des Aufsichtsrates miterfassten »Corporate Governance Bericht« vorsieht, bestimmen Ziffer 4.2.5 DCGK die Erläuterung des Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder einschließlich Offenlegung der individuellen Vergütung und Ziffer 5.4.6 ebenfalls als Bestandteil des Corporate Governance Berichtes die individualisierte Ausweisung der nach Bestandteilen aufgegliederten Aufsichtsratsvergütung einschließlich gezahlter Vergütungen oder gewährter Vorteile für persönlich erbrachte Leistungen, insbesondere Beratungs- und Vermittlungsleistungen
Vorstandsvergütung. Die jährliche, in seiner Struktur vom Aufsichtsrat der SOLARWORLD AG festgelegte und mit allen Vorständen entsprechend vereinbarte Vorstandsvergütung setzt sich zusammen aus fixen und variablen Vergütungsbestandteilen. Sie orientiert sich an § 87 AktG, wonach die Gesamtbezüge des einzelnen Vorstandsmitglieds in einem angemessenen Verhältnis zu seinen Aufgaben und zur Lage der Gesellschaft stehen müssen. Ferner entspricht sie den Vorgaben des DCGK und trägt den Besonderheiten des Unternehmens im Konzernverbund ebenso wie der individuellen Anknüpfung im personellen und sachlichen Bereich unter Berücksichtigung der relevanten Umfeldverhältnisse Rechnung. Dabei wird auch die finanzielle Lage des SOLARWORLD Konzerns beachtet. Diese wiederum spiegelt sich in den Ausschüttungsmöglichkeiten wider, die Anknüpfungsgrundlage für die variable Vorstandsvergütung sind.
Als Nebenleistungen erhalten alle Vorstandsmitglieder die Übernahme der Unfall- und D&O-Versicherungskosten sowie einen Dienstwagen der gehobenen Mittelklasse zur Nutzung. Ferner werden dienstbezogene Auslagen, Aufwendungen und Spesen gemäß § 670 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) erstattet. Darüber hinaus erhalten die Vorstände Finanzen (CFO), Operatives Geschäft (COO) und Vertrieb (CSO) Zuschüsse zur Krankenversicherung. Schließlich sind beim Vorstandsvorsitzenden (CEO) dessen Vergütung als Aufsichtsratsvorsitzender der DEUTSCHE SOLAR AG sowie beim COO dessen Vergütung aus weiterer Vorstandstätigkeit bei der DEUTSCHE SOLAR AG zu nennen. Beim CEO kommt mit Fälligkeit 1. Januar 2009 die Vergütung als Aufsichtsratsvorsitzender der SUNICON AG hinzu, was deren Hauptversammlung am 18. Dezember 2008 beschlossen hat.
Für den Fall der vorzeitigen Beendigung des Dienstverhältnisses erhalten die Vorstandsverträge keine Abfindungszusagen. Der in der DCGK-Neufassung vom 6. Juni 2008 empfohlene Abfindungs-Cap wird bei den seither erfolgenden Neubestellungen berücksichtigt. Bei den Anschlussverträgen für die COO, CEO und CFO wurde dies bereits mit Wirkung zum 1. September 2008, 10. Januar 2009 und 1. Mai 2009 umgesetzt.
Es bestehen keine gesonderten Pensionsanwartschaften, ist es den Vorständen auch gestattet, Vergütungsteile in eine betriebliche Altersvorsorge umzuwandeln.
Die Jahresfestvergütung ist an die Vorstandsmitglieder zahlbar in zwölf Monatsbeträgen zum jeweiligen Monatsende. Darüber hinaus erhält jedes Vorstandsmitglied eine erfolgsabhängige, variable Sondervergütung, die einen jeweils individuell verhandelten Euro-Betrag pro Cent und Aktie der an die Aktionäre ausgeschütteten Dividende beträgt. Die Auszahlung erfolgt hier binnen vier Wochen nach der Hauptversammlung, in der die zugrunde zu legende Dividendenausschüttung beschlossen worden ist.
Die nachfolgende Individualisierung der Vorstandsvergütung bezieht sich einerseits auf die im Jahre 2008 fällig gewordene und ausgezahlte fixe Vergütung. Andererseits wird auch schon die auf das Geschäftsjahr 2008 bezogene variable Vergütung erfasst, deren Fälligkeit aber erst nach der bevorstehenden Hauptversammlung eintreten kann und die im Übrigen davon abhängt, dass der Gewinnverwendungsvorschlag der Verwaltung angenommen wird, der die Ausschüttung von 15 Eurocent pro Aktie vorsieht.
Die variable Vergütung ist so gedeckelt, dass ein Vorstandsmitglied pro Geschäftsjahr insgesamt nicht mehr als ein mit dem Aufsichtsrat vereinbartes Vielfaches seiner Festvergütung erhalten darf. Dies sind bei den Vorständen Finanzen und Vertrieb das Dreifache (variabler Anteil beläuft sich auf bis zu 200 Prozent der Festvergütung) und beim CEO und COO das Vierfache der Festvergütung (die variable Vergütung kann 300 Prozent der Festvergütung nicht überschreiten). Beim Vorstand Operatives Geschäft wird die Festvergütung aus weiterer Vorstandstätigkeit bei der DEUTSCHE SOLAR AG mit einbezogen.
Der Aufsichtsrat der SOLARWORLD AG vertritt die Auffassung, dass die rechtspolitisch diskutierte Limitierung einer Vorstandsvergütung durch Gesetz nicht zielführend wäre. Andererseits hält der Aufsichtsrat eine solche Regelung für praktikabel, die ihm per Hauptversammlungsbeschluss und/oder Satzungsänderung eine Vergütungsdeckelung auferlegt. Hierzu wurde bei der mit dem Vorstandsvorsitzenden gefundenen Vereinbarung zur Verlängerung der Vorstandsbestellung vom 10. Januar 2009 bis zum 9. Januar 2014 folgende Regelung getroffen: »Für den Fall, dass die Hauptversammlung der SOLARWORLD AG eine Gesamtvergütungsdeckelung pro Vorstandsmitglied auf einen Jahresbetrag von 1 Mio. € beschließen sollte, unterwirft sich Herr Asbeck schon jetzt einer solchen Beschlussfassung. Dies mit der Maßgabe, dass ein weitergehender Verzicht nicht die von der SOLARWORLD AG gewährten Nebenleistungen wie Erfindervergütung, Pkw und Aufsichtsratsvergütungen für Tochter-, Schwester- oder sonstige Unternehmen umschließt. Die Deckelung würde mithin nur für die Jahresfestvergütung und die variable Vergütung akzeptiert. Einem solchen Verzicht des Herrn Asbeck stimmt der Aufsichtsrat bereits hiermit zu.«. Auch hiermit bringen Vorstand und Aufsichtsrat ihr jeweiliges Bekenntnis zur angemessenen Vorstandsvergütung zum Ausdruck.
Vergütungshöhe und Vergütungsstruktur werden vom Aufsichtsrat kontinuierlich überprüft, im Übrigen einer Jahressitzung Vorstandspersonalien zugeführt und jeweils einvernehmlich mit jedem Vorstandsmitglied vereinbart und fortgeschrieben.
Vorstandsvergütung // in €
| Erfolgsunabhängig | Erfolgsbezogen | Gesamt | ||
| Fixum | Sonstige Vergütung | Variabel | ||
| Frank H. Asbeck | 280.843,32 | 29.500,00 | 810.000,00 1) | 1.137.343,32 |
| Vorsitzender | (Aufsichtsratsvergütung Deutsche Solar AG inkl. Sitzungsgelder von 4.500,00 €) | |||
| 17.000,00 | ||||
| (Aufsichtsratsvergütung Sunicon AG | ||||
| inkl. Sitzungsgelder von 2.000,00 €) | ||||
| Vorjahr | 280.843,32 | 15.000,00 | 810.000,00 | 1.105.843,32 |
| (Aufsichtsratsvergütung Deutsche Solar AG | ||||
| inkl. Sitzungsgelder von 2.500,00 €) | ||||
| Philipp Koecke | 136.154,40 | 2.576,16 | 240.000,00 1) | 378.730,56 |
| Vorstand Finanzen | (Zuschüsse zur Krankenversicherung) | |||
| Vorjahr | 136.154,40 | 2.203,68 | 224.000,00 | 362.358,08 |
| (Zuschüsse zur Krankenversicherung) | ||||
| Boris Klebensberger | 174.423,32 | 31.515,64 | 525.000,00 1) | 735.648,50 |
| Vorstand | (Vorstandstätigkeit Deutsche Solar AG) | |||
| Operatives Geschäft | 2.379,90 | |||
| (Zuschüsse zur Krankenversicherung) | ||||
| 2.329,64 | ||||
| (Erfindervergütung) | ||||
| Vorjahr | 131.090,00 | 46.202,83 | 464.400,00 | 648.493,23 |
| (Vorstandstätigkeit Deutsche Solar AG) | ||||
| 2.233,68 | ||||
| (Zuschüsse zur Krankenversicherung) | ||||
| 4.566,72 | ||||
| (Erfindervergütung) | ||||
| Frank Henn | 174.337,43 | 3.375,00 | 240.000,00 1) | 417.712,43 |
| Vorstand Vertrieb | (Zuschüsse zur Krankenversicherung) | |||
| Vorjahr | 160.382,98 | 3.120,72 | 224.000,00 | 387.503,70 |
| (Zuschüsse zur Krankenversicherung) | ||||
| Gesamt | 765.758,47 | 88.676,34 | 1.815.000,00 1) | 2.669.434,81 |
| Vorjahr | 708.470,70 | 73.327,63 | 1.722.400,00 | 2.504.198,33 |
| 1) Beschlussfassung Gewinnverwendungsvorschlag Hauptversammlung 2009 | ||||
Aufsichtsratsvergütung. Die Hauptversammlung der SOLARWORLD AG vom 25. Mai 2005 hat eine Aufsichtsratsvergütung beschlossen, die sich aus einer Festvergütung, einer erfolgsabhängigen Sondervergütung, Nebenleistungen und Auslagenersatz zusammensetzt. Dies mit Wirkung zum 1. Januar 2005 sowie für die Folgejahre, soweit in neuer Hauptversammlung keine abweichende Beschlussfassung für die Zukunft erfolgt.
Gemäß § 113 Abs. 1 AktG soll die Aufsichtsratsvergütung in einem angemessenen Verhältnis zu den Aufgaben der Aufsichtsratsmitglieder und zur Lage der Gesellschaft stehen. Die Hauptversammlung der SOLARWORLD AG hat dabei auch beschlossen, dass die Gesellschaft die Prämien für angemessenen Versicherungsschutz zur gesetzlichen Haftpflicht aus der Aufsichtsratstätigkeit (D&O-Versicherung) übernimmt.
Danach erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrates eine jeweilige Jahresvergütung von 17.500,00 €, der stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrates hiervon das Anderthalbfache, also 26.250,00 €, der Vorsitzende des Aufsichtsrates das Zweifache, also 35.000,00 €, jeweils zuzüglich Umsatzsteuer, soweit solche anfällt. Diese Vergütung wurde für das Geschäftsjahr 2008 rückwirkend im Jahre 2009 gezahlt. Zusätzlich erhielt jedes Aufsichtsratsmitglied pro Sitzung und Hauptversammlungsteilnahme eine Kostenpauschale von 250,00 €, die im Jahre 2008 zehn Mal mit insgesamt 2.500,00 € ausgelöst wurde, und zwar wiederum zuzüglich Umsatzsteuer, soweit berechnet, die von der Gesellschaft jedoch als Vorsteuer geltend gemacht werden konnte. Darüber hinaus erhielt und erhält jedes Aufsichtsratsmitglied eine erfolgsabhängige Sondervergütung, die ursprünglich mit 150,00 € pro Dividendencent zu einem in 6.350.000 Aktien eingeteilten Grundkapital mit der Maßgabe beschlossen wurde, dass sich der Basisbetrag mit einer Erhöhung der Anzahl der Aktien entsprechend erhöht. In Folge der Steigerung der Aktienmenge von 6.350.000 auf 111.720.000 greift für dieses Geschäftsjahr der Multiplikator 17,5937, was einen Basisbetrag von 2.639,055 € auslöst. Bei einer in der kommenden Hauptversammlung beschlossenen Dividende von 15 Eurocent pro Aktie macht dies pro Aufsichtsratsmitglied eine variable Sondervergütung von 39.585,83 (Vorjahr: 36.946,77) € aus. In seiner Sitzung vom 6. August 2007 hat der Aufsichtsrat der SOLARWORLD AG jedoch eine »Selbstbindungserklärung« abgegeben, die mit einem Teilverzicht verbunden ist, an die mit den Vorständen getroffenen Regelungen für die variable Vergütung anknüpft und wie folgt lautet: »So lange, wie der Hauptversammlungsbeschluss vom 25. Mai 2005 für die Aufsichtsratsvergütung maßgeblich ist, akzeptieren die Aufsichtsräte die Deckelung der ihnen jeweils zustehenden variablen Aufsichtsratsvergütung auf das Doppelte der ihnen jeweils zustehenden Jahresfestvergütung. Es wird also auch dann, wenn wegen besonderer Jahresergebnisse und/oder weiterer Vergrößerung der relevanten Aktienmenge mehr als das Doppelte der jeweils zu beanspruchenden Jahresfestvergütung als variable Sondervergütung geltend gemacht werden könnte, insgesamt nicht mehr als das Dreifache der Jahresfestvergütung pro Geschäftsjahr abgerechnet. Der Aufsichtsrat vereinbart damit für und unter sich selbst die von Ziffer 4.2.3, vorletzter Absatz DCGK vorgesehene Cap-Regelung.«
Auch die erfolgsabhängige Sondervergütung wird zuzüglich Umsatzsteuer, soweit solche anfällt, ausgezahlt. Ihre Fälligkeit tritt mit Beendigung derjenigen Hauptversammlung ein, in der die zugrunde zu legende Dividendenausschüttung beschlossen worden ist. Die in der nachfolgenden Auflistung für das Jahr 2008 angegebene variable Vergütung wird mithin erst fällig und ausgezahlt, wenn die Hauptversammlung die von Vorstand und Aufsichtsrat vorgeschlagene Dividende beschließt.
Hinsichtlich der im letzten Absatz von Ziffer 5.4.6 DCGK empfohlenen Angaben wird erläutert, dass der Aufsichtsratsvorsitzende der SOLARWORLD AG Partner der Sozietät Schmitz Knoth Rechtsanwälte ist. Diese erbringt im Wesentlichen über andere Partner und Mitarbeiter der Sozietät die rechtliche Beratung und Vertretung des SOLARWORLD Konzerns sowie auch die dabei erforderliche internationale Koordination. In Bezug auf die eigene Leistungserbringung im Berichtsjahr 2008 wurden von der Sozietät Schmitz Knoth Rechtsanwälte für die SOLARWORLD AG 375.129,83 € abgerechnet, davon 8.945,93 € steuerfreie Auslagen (Gerichts- und Amtsgebühren). Erstattungen durch Dritte wurden hierauf in Höhe von 3.799,60 € geleistet, so dass eine Netto-Anwaltshonorarbelastung für die SOLARWORLD AG in Höhe von 362.384,30 € verblieb, soweit der Leistungszeitraum 2008 betroffen ist. Für diesen fielen bei den Tochtergesellschaften weitere Anwaltskosten in Höhe von 166.147,20 € bei der DEUTSCHE SOLAR AG, 5.306,60 € bei der DEUTSCHE CELL GmbH, 2.010,40 € bei der SOLAR FACTORY GmbH, 22.448,86 € bei der SOLARWORLD industries deutschland GmbH, 130,00 € bei der SOLARWORLD industries schalke i.l. GmbH, 21.283,60 € bei der SUNICON AG und 11.590,80 € bei der SOLARWORLD INNOVATIONS GmbH an. Alle Einzelpositionen sowie die beim Konzern insgesamt verbleibende Anwaltskostensumme von 591.301,76 (Vorjahr: 387.212,22) € wurden vom Aufsichtsrat der SOLARWORLD AG genehmigt, die jeweilige Beauftragung beschlossen und hinsichtlich Erfordernis und Angemessenheit auch in der Bilanzsitzung vom 16. März 2009 bestätigt.
Abschließend wird klargestellt, dass die Aufsichtsratsmitglieder Dr. Claus Recktenwald und Dr. Georg Gansen zugleich und jeweils stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende der DEUTSCHE SOLAR AG sind. Der Vorstandsvorsitzende der SOLARWORLD AG, Frank H. Asbeck, ist Vorsitzender des dortigen Aufsichtsrates. Die Aufsichtsratsvergütung bei der DEUTSCHE SOLAR AG wurde in der Hauptversammlung vom 6. Dezember 2007 auf einen Jahresbetrag von 25.000,00 € angehoben. Dieser galt auch im Jahre 2008 für jedes Aufsichtsratsmitglied einheitlich (Vorjahr: 12.500,00) € nebst der in der nachfolgenden Auflistung ausgewiesenen Sitzungspauschalen von jeweils 750 €. Bei sechs abgerechneten Sitzungen im Jahre 2008 macht dies pro Aufsichtsratsmitglied einen Gesamtbetrag von 29.500,00 € netto, der wie alle Aufsichtsratsvergütungen erst nach Ablauf des Geschäftsjahres fällig und bezahlt wird.
Die vorgenannten Herren Dr. Claus Recktenwald, Dr. Georg Gansen und Frank H. Asbeck sind ebenfalls Aufsichtsratsmitglieder der SUNICON AG. In deren Hauptversammlung wurde am 18. Dezember 2008 eine Aufsichtsratsvergütung von 15.000,00 € netto pro Aufsichtsratsmitglied beschlossen, die erstmals für das Geschäftsjahr 2008 gilt und wie die dortige Sitzungspauschale von 400,00 € netto nicht vor dem 1. Januar 2009 fällig wird. Bei fünf abgerechneten Sitzungen entstehen insoweit pro Aufsichtsratsmitglied insgesamt 17.000,00 € zuzüglich Umsatzsteuer.
Aufsichtsratsvergütung // in €
| Erfolgsunabhängig | Erfolgsbezogen | Gesamt | ||||
| Jahresfest-vergütung | Sitzungsgeld | Sonstige Vergütung | Variable Sondervergütung | |||
| Dr. Claus Recktenwald Vorsitzender | Für 2008 in 2009 gezahlt | 35.000,00 | 2.500,00 | 29.500,00 | 39.585,83 1) | 123.585,83 |
| (Aufsichtsratsvergütung | ||||||
| Deutsche Solar AG inkl. Sitzungsgelder | ||||||
| von 4.500 €) | ||||||
| 17.000,00 | ||||||
| (Aufsichtsratsvergütung | ||||||
| Sunicon AG inkl. | ||||||
| Sitzungsgelder von 2.000 €) | ||||||
| Für 2007 in 2008 gezahlt | 35.000,00 | 2.750,00 | 15.000,00 | 36.946,77 | 89.696,77 | |
| (Aufsichtsratsvergütung Deutsche Solar AG | ||||||
| inkl. Sitzungsgelder von 2.500 €) | ||||||
| Dr. Georg Gansen | Für 2008 in 2009 gezahlt | 26.250,00 | 2.500,00 | 29.500,00 | 39.585,83 1) | 114.835,83 |
| stellvertr. Vorsitzender | (Aufsichtsratsvergütung | |||||
| Deutsche Solar AG inkl. Sitzungsgelder von 4.500 €) | ||||||
| 17.000,00 | ||||||
| (Aufsichtsratsvergütung | ||||||
| Sunicon AG inkl. Sitzungsgelder von | ||||||
| 2.000 €) | ||||||
| Für 2007 in 2008 gezahlt | 26.250,00 | 2.750,00 | 15.000,00 | 36.946,77 | 80.946,77 | |
| (Aufsichtsratsvergütung Deutsche Solar AG | ||||||
| inkl. Sitzungsgelder von 2.500 €) | ||||||
| Dr. Alexander | Für 2008 in 2009 gezahlt | 17.500,00 | 2.500,00 | 35.000,00 1) | 55.000,00 | |
| von Bossel | ||||||
| Mitglied | ||||||
| Für 2007 in 2008 gezahlt | 17.500,00 | 2.750,00 | 35.000,00 (gedeckelt) | 55.250,00 | ||
| Gesamt | Für 2008 in 2009 gezahlt | 78.750,00 | 7.500,00 | 93.000,00 | 114.171,66 1) | 293.421,66 |
| Für 2007 in 2008 gezahlt | 78.750,00 | 8.250,00 | 30.000,00 | 108.893,54 | 225.893,54 | |
| 1) Beschlussfassung Gewinnverwendungsvorschlag Hauptversammlung 2009 | ||||||






